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Zug

Mehr Sitzplätze draussen – die Gastroregeln des letzten Sommers sollen auch nach Corona gelten

Wie aus einem Bericht des Zuger Stadtrats hervorgeht, sollen die vergrösserten Flächen auch nach Corona nutzbar sein. Ein Auge hat man aber auf allfällige Lärmbeschwerden der Anwohner.
Im Coronasommer letztes Jahr waren die Stadtzuger Strassen belebt –ähnlich wie hier zu sehen an der 1.-August-Feier. 
(Bild: Matthias Jurt)
Jazz Night und Gastrobetriebe sollen sich auch künftig nicht in die Quere kommen. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 30. August 2019) )

Vanessa Varisco

Vanessa Varisco

Morgen tagt der Grosse Gemeinderat zum ersten Mal in diesem Jahr und zum ersten Mal mit Tabea Zimmermann Gibson (ALG) als Präsidentin. Auch das Thema der Stunde – die Coronakrise – wird aufgegriffen. Besonders den arg gebeutelten Gastronomiebetrieben soll unter die Arme gegriffen werden - nicht bloss in finanzieller Hinsicht. So reichte die SVP-Fraktion schon im Sommer letzten Jahres ein Postulat ein, in welchem der Stadtrat aufgefordert wurde, zu prüfen, ob in der Stadt Zug weiterhin die vergrösserten Aussenflächen genutzt werden könnten. Auch seitens GLP wurde ein Postulat mit ähnlicher Aufforderung eingereicht.

Wer im Sommer durch die Zuger Altstadt flaniert ist, der wird es gespürt haben: In den Gassen war mehr Leben. Und das obwohl mit Corona mehr Vorsicht und Abstand geboten war. Doch die Wirtschaften durften nach draussen antischen; weiter als üblich. In lauen Sommernächten waren um den Landsgemeindeplatz noch bis spät in die Nacht Lachen und Gespräche zu hören. Dazu schreibt der Stadtrat in seinem Bericht:

«Jede Krise hat auch ihre Chancen.»

Man habe letzten Frühling die Vergrösserung der Aussenflächen deshalb unbürokratisch bewilligt. Erfreut habe der Stadtrat während der letzten Monate zur Kenntnis genommen, dass die neuen Angebote von den Zugerinnen und Zugern sehr gut und gerne benützt wurden und teils auch neue Möglichkeiten, wie zum Beispiel die «Riviera» auf dem Gärbiplatz am See entstanden sind. «Nach einer umfassenden Prüfung ist für den Stadtrat klar, dass die neuen Angebote in eine nachhaltige Zukunft überwiesen werden sollen.»

Baubewilligung ist nötig

Die Antwort auf die Frage, ob die vergrösserten Aussenflächen auch in Zukunft genutzt werden dürfen, fällt deutlich aus: Ja, dürfen sie. Allerdings nicht vorbehaltlos. Es gilt zu berücksichtigen, dass der Stadtrat die Aufgabe hat, die verschiedenen öffentlichen Interessen gegeneinander abzuwägen. Denn wo mehr Menschen sind, ist auch mehr Lärm. Bei vereinzelten Gastronomiebetrieben sei es vermehrt zu Ruhestörungsklagen aus der Nachbarschaft gekommen, führt der Stadtrat in seinem Bericht aus.

Deshalb muss sich auch die Anwohnerschaft äussern können. Dazu wird eine Baubewilligung aufgelegt, und bei allfälligen Einsprachen müsse abgewägt werden, was vertretbar ist. Das Baudepartement koordiniert die Behandlung der Gesuche und die Publikation im Amtsblatt.

Vereinbarkeit mit grösseren Anlässen

Ein weiterer Punkt bei der Prüfung ist, dass diese erweiterten Aussenflächen vereinbar sein müssen mit grösseren Veranstaltungen, wie beispielsweise der Jazz Night, dem Seefest oder dem Zug Sports Festival. Nach Corona werden jene bekanntlich wieder stattfinden. Ausserdem müsse es weiterhin möglich sein, fehlbaren Gastronomen bei Verstössen gegen Ruhezeiten die Aussenflächen wieder entziehen zu können.

Um dies zu gewährleisten, verfügt die Behörde über ein «griffiges» Instrument, die Sondernutzungskonzessionen (wie sie etwa auch die Jazz Night hat). Mit ihnen werden Rechte und Pflichten sowie Massnahmen festgelegt. Des Weiteren soll die Sondernutzungskonzession sowohl dem Mieter der Aussenfläche, als auch der Stadt Zug als Bewilligungsbehörde Sicherheit geben.

«Fest steht, dass die eingehenden Gesuche im Rahmen des Bewilligungsverfahrens wohlwollend geprüft werden», betont der Stadtrat. Basierend auf den Erfahrungen während der Sommersaison 2020 kommt der Stadtrat den Gastronomiebetrieben mit einer generellen Verlängerung des «Sommers» beziehungsweise der Bewilligung der Aussenflächen bis Ende Oktober entgegen.

Ausserdem: Im Sinne einer weiteren Unterstützungsmassnahme will die Stadt Zug vorübergehend zu Lasten des Coronafonds die Kosten für allfällig zusätzlich benötigte Lärmgutachten übernehmen.

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