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Zug

Mit der Pfanne: 29-Jährige schlägt Autoscheibe ein – und gerät an die Besitzerin

1600 Franken Sachschaden richtet eine Deutsche an, als sie in einer Tiefgarage in ein Auto einsteigt und dafür eine Scheibe einschlägt. Als sie von der Besitzerin gestellt wird, kommt es zu einer kleinen Verfolgungsjagd um den Zuger Bahnhof.

Wozu eine Bratpfanne nebst ihrem ursprünglichen Verwendungszweck zu gebrauchen ist, demonstrierte letzten Herbst eine 29-jährige Deutsche: Am späten Nachmittag des 8. Oktobers stromert sie durch das erste Untergeschoss einer Tiefgarage mitten in der Stadt Zug. Sie hält die Augen offen nach einem Auto, in dem sie hofft, auf etwas Wertvolles zu stossen.

Das scheint sie gegen 16.40 Uhr gefunden zu haben: «Mit einer mitgeführten Kochpfanne», so steht es in einem Strafbefehl der Zuger Staatsanwaltschaft, schlägt sie die hintere, rechte Scheibe eines Autos ein. 1600 Franken Sachschaden richtet sie an, ehe sie ins Wageninnere klettert, sich hinters Steuer setzt und nach Verwertbarem sucht.

Wie lange sie auf dem Fahrersitz verbleibt, geht aus dem Strafbefehl vom 28. Januar nicht hervor. So bleibt auch unklar, wann genau die Besitzerin des Autos zur Szenerie dazu stösst und die Autoknackerin auf frischer Tat ertappt. Als die Täterin ihre Opfer erblickt, steigt sie aus dem Auto, schnappt sich die eigene Tasche vom Rücksitz und rennt – ohne Diebesgut – los.

Doch die Geschädigte verfolgt die Täterin und stellt sie beim Bahnhof Zug. Beim Aufgang zum Perron Gleis 7 kommt es zum Showdown: Das Opfer will die Täterin festhalten, doch diese reisst sich los und schlägt mit einem Jonglierstab nach der Autobesitzerin, den sie auf sich trägt. Ist es die leichte Prellung am Kopf oder doch viel eher die Überraschung über den Angriff? Die Autoknackerin jedenfalls kann sich losreissen und ihre Kontrahentin abhängen. Doch lange währt ihr Fluchterfolg nicht: Kurz vor Abfahrt wird die Deutsche von Polizisten aus einem Zug geführt, der auf Gleis 5 steht und zur Abfahrt bereit ist.

Nebst dem Schadenersatz, über die ein Zivilgericht befinden wird, bringt ihr skurriler Auftritt der 29-Jährigen eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu 100 Franken und 300 Franken Busse. Wegen Sachbeschädigung, versuchten Diebstahls, Tätlichkeiten und Übertretung des Eisenbahngesetzes. Denn ihre Kontrahentin konnte die 29-Jährige wohl nur deshalb abhängen, weil sie über die Bahngleise flüchtete.

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