notifications
Zug

«Schau hin, nicht weg!»: So will der Kanton Zug häusliche Gewalt besser bekämpfen

Der Kanton Zug schenkt dem Thema fortan mehr Aufmerksamkeit. Konkret soll mit neu erarbeiteten Massnahmen verhindert werden, dass Täter zu Wiederholungstätern werden.

Ob eine lautstarke verbale Auseinandersetzung oder eine Ohrfeige innerhalb der eigenen vier Wände: Häusliche Gewalt hat vielfältige Ausprägungen – und hat in den vergangenen Jahren im Kanton Zug deutlich zugenommen. Die Zahlen haben sich derart verschlechtert, dass es dem Zuger Sicherheitsdirektor Beat Villiger «den Deckel gelüpft hat», wie er an einer Medienkonferenz vom Mittwoch erzählt: Konkret mussten im Jahr 2018 die Einsatzkräfte der Zuger Polizei insgesamt 439 Mal ausrücken – also mehr als ein Einsatz pro Tag. Um häusliche Gewalt besser bekämpfen zu können, hat die Sicherheitsdirektion 2019 ein Projekt lanciert. Dessen Schlussbericht wurde am Mittwoch vorgestellt.

Der Fokus lag dabei auf der «maximalen Rückfall-Prävention» – konkret auf Personen, die den Strafverfolgungsbehörden bereits bekannt sind. Was gemäss Villiger übersetzt heisst:

«Rückfälle gewalttätiger Personen sollen maximal verhindert werden.»

Doch wie sollen Wiederholungstäter daran gehindert werden, erneut gewalttätig zu werden? Der Kanton Zug hat dafür Massnahmen getroffen. Dies sind einige davon:

Leitfaden für Polizisten und Stellenaufstockung

Bis anhin hat nur die Polizei Fälle häuslicher Gewalt im Kanton Zug statistisch erfasst. Neu tut dies auch die Staatsanwaltschaft und kann die Fälle gezielt auswerten. Die Zahlen zu den Jahren 2017 bis 2019 konnten zudem rückwirkend eruiert werden. Die Sicherheitsdirektion schreibt im Schlussbericht, dass diese Massnahme «äusserst erfolgreich beziehungsweise von hoher Bedeutung» sei. So könnten auch Rückfälle und die Wirksamkeit von Sanktionen analysiert werden. Ein neu entwickelter Leitfaden unterstütze zudem die Polizeikräfte, wenn sie zu Fällen von häuslicher Gewalt ausrücken.

Ausserdem erhielt die Fachstelle Häusliche Gewalt der Zuger Polizei mehr Personalressourcen und hat nun 200 Stellenprozent zur Verfügung. Sie betreue jeden Fall konsequent und nehme Kontakt mit allen involvierten Personen auf. Drohende Rückfälle könnten so frühzeitig erkannt und entschärft werden, wie es im Schlussbericht weiter heisst. Die Zuger Polizei kann eine gefährdende Person zudem schriftlich ermahnen, vorladen oder mit ihr ein informatives Gespräch führen. Dieses Mittel der «Präventivansprache» werde bei häuslicher Gewalt neu früher und häufiger als bisher eingesetzt.

Lernprogramme für Konfliktsituationen

Die Staatsanwaltschaft oder das Gericht können eine beschuldigte Person verpflichten, ein Lernprogramm gegen Gewalt zu besuchen. Neu führt der Vollzugs- und Bewährungsdienst des Amts für Justizvollzug selbst solche Gewaltberatungen durch. Ziel ist die Erstellung individueller Notfallpläne für Risikosituationen. Konkret soll die Beratung helfen, Konfliktsituationen zu erkennen und Lösungsansätze vermitteln.

Häuslicher Gewalt soll auch via Social-Media-Kampagnen vorgebeugt werden. Die Zuger Polizei liess hierfür vier Kurzvideos produzieren. Eines davon trägt den Titel «Schau hin, nicht weg!»:

Die Videos sollen ohne Worte Aufmerksamkeit erwecken, emotional berühren und somit die breite Bevölkerung für die Thematik sensibilisieren. Zu finden sind diese auf einer eigens kreierten Website der Zuger Polizei. Darauf finden sich auch Anlaufstellen für Opfer häuslicher Gewalt, wie etwa die Opferberatungsstelle vom Fachzentrum Eff-Zett. Die Kurzvideos werden im Rahmen der Kampagne «16 Tage gegen Gewalt an Frauen» ab Donnerstag in den sozialen Netzwerken durch die Zuger Polizei aufgeschaltet und mit Standaktionen im Kanton Zug bekannt gemacht.

Zum Projektabschluss zieht die Sicherheitsdirektion ein positives Fazit: Eine erste Analyse der Anzahl Polizeiinterventionen im Bereich häusliche Gewalt in den vergangenen zwei Jahren zeige bereits «einen gewissen Rückgang der Fälle» auf.

Hier finden Sie die Kurzvideos zur Kampagne der Zuger Polizei und die Anlaufstellen:
www.haeusliche-gewalt-nein.ch

Kommentare (0)