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Zug/Zürich

Wegen Spiess-Hegglin-Prozess: Verfahrenspause für «Weltwoche»-Autor

Weil sich die ehemalige Zuger Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin selber vor Gericht verantworten muss, gibt es für «Weltwoche»-Autor Philipp Gut eine Verfahrenspause. Das Zürcher Obergericht sistiert seinen Fall, bis aus Zug ein rechtsgültiges Urteil vorliegt.
Jolanda Spiess-Hegglin hat Weltwoche-Vize Philipp Gut der üblen Nachrede angeklagt.
Bild: Keystone/Urs Flueeler (Zug, 28. Januar 2016)

Jolanda Spiess-Hegglin ist in Zug wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung angeklagt. Das Gericht muss beurteilen, ob die frühere Kantonsrätin ihren Amtskollegen Markus Hürlimann (SVP) «wider besseren Wissens» eines Verbrechens beschuldigt hat. Der Prozesstermin steht allerdings noch nicht fest.

Der Zuger Prozess hat nun Auswirkungen auf das Zürcher Obergericht. Die Zürcher Richter wollen das Resultat der Zuger Verhandlung abwarten, bevor sie ihrerseits den Prozess gegen «Weltwoche»-Autor Philipp Gut durchführen.

Gut wurde vom Zürcher Bezirksgericht bereits wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte geschrieben, dass Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen.

Kommen die Zuger Richter zum Schluss, dass Spiess-Hegglin selber gelogen hat, erscheint Guts Artikel «Die fatalen Folgen eines Fehltritts» in einem neuen Licht – was wiederum Auswirkungen auf sein eigenes Urteil hätte.

Man wolle verhindern, dass sich die Urteile im Kern widersprechen, schreibt das Zürcher Obergericht in seinem Entscheid. Der Privatklägerin, also Spiess-Hegglin, erscheine es dabei zumutbar, das Ergebnis des gegen sie laufenden Strafverfahrens abzuwarten.

 

sda
 
  

 

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