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Zug

ZSC-Hooligans nach Angriff auf Mr. Pickwick Pub verurteilt

Vor der Playoff-Partie zwischen dem EVZ und den ZSC Lions im März diesen Jahres, griff eine Gruppe ZSC-Hooligans das «Pickwick» in Zug an. Anhand der Strafbefehle lässt sich der Angriff nun rekapitulieren. Dieser war fast militärisch vorbereitet.
Die kaputten Scheiben wurden damals notdürftig repariert. (Bild: PD) 

Christopher Gilb

Am Nachmittag des 10. März dieses Jahres trafen sich rund 50 Mitglieder der Hooligan-Gruppierung «Psychopathen Zürich» im Sip’s Pub in Oerlikon. Dieses ist als Treffpunkt der ZSC Lions Fans bekannt. Wie aus drei aktuellen Strafbefehlen der Zuger Staatsanwaltschaft gegen Mitglieder der Gruppe hervorgeht, wurde beschlossen, gemeinsam nach Zug zu fahren, um mit Fans des EV Zug beim Mr. Pickwick Pub an der Alpenstrasse in Zug eine Schlägerei zu suchen.

Der 10. März war bekanntlich der Tag des Playoff-Auftakts zwischen dem EVZ und den ZSC Lions. Das Spiel fand in Zug statt. Die Hooligans gingen es offenbar professionell an und markierten erst einmal mögliche Angriffsrouten auf einer Strassenkarte. Danach begaben sich rund 24 der 50 Anwesenden mit mehreren Privatautos nach Zug. In unmittelbarer Nähe des Ziels bereiteten sie sich auf den Angriff vor. Einige der Hooligans vermummten sich, andere rüsteten sich mit Zahnschutz und Boxbandagen aus.

Pyro-Fackel durchs Fenster geworfen

Um 17.56 Uhr, gut zwei Stunden vor dem Anpfiff in der Bossard Arena, ging es los. Die Gruppe stürmte geschlossen auf das Pub zu. Einer der nun Verurteilten, ein 19-jähriger kaufmännischer Angestellter aus Zürich, entzündete eine sogenannte Pyro-Fackel. Nachdem er mit Händen und Füssen drei Scheiben des Pubs eingeschlagen hatte, warf er die Fackel durch eines der Fenster ins Lokal. Seine Absicht war es, die sich darin aufhaltenden EVZ-Fans ins Freie zu treiben. Anschliessend packte er sich einen Stuhl, um die Scheibe der Eingangstüre einzuschlagen. Auch andere Mitglieder der angreifenden Gruppe schnappten sich Stühle aus dem Aussenbereich und schlugen damit Fenster- und Türscheiben ein. Auch die Fassade wurde in Mitleidenschaft gezogen. Insgesamt entstand dem Betreiber des Pubs ein Sachschaden von 10000 Franken. Die Türe des Pubs brachten die Angreifer jedoch nicht auf, diese wurde von innen zugehalten. Auch konnten sie keine EVZ-Fans ins Freie locken. Somit wurde niemand verletzt.

Geldstrafen und Bussen

Wegen Erfolglosigkeit brachen die Hooligans nach kurzer Zeit wieder zu ihrem Versammlungspunkt auf und flohen im Auto in verschiedene Richtungen. Der Zuger Polizei gelang es, drei der Autos anzuhalten und 14 Hooligans festzunehmen. In einem der Autos sass auch der Pyro-Werfer. Er wurde nun per Strafbefehl der Sachbeschädigung, des Landfriedensbruchs, der mehrfachen Widerhandlung gegen das Sprengstoffgesetz sowie der Widerhandlung gegen das Übertretungsstrafgesetz schuldig gesprochen und dafür mit einer Geldstrafe von 180 Tagessätzen zu 130 Franken sowie eine Verbindungsbusse von 5850 Franken bestraft. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben, die Busse muss er bezahlen. Die Zivilforderung der Gastrag AG, der Eigentümerin des Pubs, wurde wie in den anderen Fällen auf den Zivilweg verwiesen. Ein anderer Beteiligter, ein 25-jähriger Autospengler aus Effretikon, wurde wegen Landfriedensbruch zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu 70 Franken verurteilt. Diese wird nicht aufgeschoben, wohl, weil der 25-Jährige sich nicht zum ersten Mal etwas zu Schulden kommen lassen hatte.

Auch ein 24-jähriger Elektroinstallateur aus Winterthur wurde wegen Landfriedensbruch verurteilt, bei ihm wurde der Vollzug der Geldstrafe aufgeschoben. Er muss jedoch eine Busse von 1800 Franken bezahlen.

Mindestens sportlich ging der Abend dann bekanntlich gut aus. Der EVZ siegte 4:1.

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