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Zug: Schuldspruch gegen «Paracetamol-Pärchen»

Sie hatten sich Hoffnung gemacht, frei gesprochen zu werden. Doch die zweite Instanz reduziert lediglich ihr Strafmass minim. Dem Schweizer und der Rumänin stehen trotzdem wegen versuchten Mordes an ihrem Ehemann lange Haftstrafen bevor.

Vor gut einem Jahr verurteilte das Zuger Strafgericht eine heute 40-jährige Rumänin und einen heute 47-jährigen Schweizer wegen versuchten Mordes zu Freiheitsstrafen von 11 Jahren und 13 Jahren und 7 Monaten. Gemeinsam sollen sie versucht haben aus Habgier, den leberkranken Ehemann der 40-Jährigen mit Hilfe von regelmässigem geheimem Zuführen hoher Dosen des Schmerzmedikaments Paracetamol zu ermorden. Es sollte so etwas wie der perfekte Mord werden. Sie soll dabei die Ausführende gewesen sein, er jener, der sie animierte und mit Medikamenten versorgte.

Doch die beiden, die von Beginn an nicht geständig waren, gingen in Berufung. Das hat ihnen aber nur bedingt etwas gebracht. Denn im Obergerichtsurteil wird das Urteil der Vorinstanz weitgehend bestätigt, lediglich beim Strafmass gibt es Anpassungen. Das hat, so komisch es klingen mag, mit dem fehlenden Erfolg der beiden zu tun. Denn zwar starb der Mann der 40-Jährigen – ein schwerer Alkoholiker mit jedoch anscheinend gut gefülltem Konto – zwischen dem ersten und zweiten Tag der Strafgerichtsverhandlung, jedoch konnte kein Zusammenhang zur Paracetamol-Einnahme nachgewiesen werden. Gemäss Gutachten zum Todesfall starb er an einem akuten Herzversagen.

Es begann mit einem Kreditkartenbetrug

Das Ausbleiben des deliktischen Erfolgs, so das Obergericht im Urteil, sei deshalb mit einer erheblichen, im Vergleich zum erstinstanzlichen Urteil leicht höheren Strafmilderung Rechnung zu tragen. Heisst konkret: Die Haftstrafe der Frau wurde auf 10 Jahre abzüglich bereits verbüsster Haftzeit von gut zwei Jahren reduziert. Die des Manns auf 10 Jahre und 8 Monate ebenfalls abzüglich der Untersuchungshaft.

Auf die Schliche gekommen, war man den beiden, als die Polizei im Rahmen eines Kreditkartenbetrugs ans Handy des 40-Jährigen gekommen war und sich eingehender mit dessen Whatsapp-Protokollen beschäftigte. Sie fanden Tausende Chats zwischen ihm und der Rumänin. Erst ging es um ein Sterbehilfemedikament und, als dieses nicht besorgt werden konnte, um Paracetamol und dass jemand mit bestehendem Leberschaden durch intensives Zuführen des Medikaments getötet werden könne. Und dann wurden teils detailliert die Verabreichungen besprochen.

Die Beschuldigten selbst hatten unterschiedliche Gründe für den Inhalt der Chats genannt. Dazu gehörte, Luft ablassen, wegen Beziehungsproblemen oder ernsthafte Hilfe durch gut gemeinte Medikamententipps, verabreicht hätten sie es aber nie.

Die Haarprobe macht den Unterschied

Das sieht das Gericht anders, hat doch eine Haarprobe des Opfers eine extrem erhöhte Konzentration Paracetamol in seinem Körper ergeben. Die Beschuldigten wollten, dass das Gericht diese als unverwertbar ansieht. Dem ist aber nicht so. Es sieht es, vielmehr als erwiesen an, das beide über einen längeren Zeitraum delinquiert und ihr Ziel zudem mit äusserster Hartnäckigkeit verfolgt haben. Rechtskräftig ist das Urteil aber noch nicht. Es kann noch ans Bundesgericht weitergezogen werden.

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