Spiess-Hegglin ist wegen übler Nachrede, Verleumdung und falscher Anschuldigung angeklagt. Details aus der Anklageschrift dürften vor Prozessbeginn nicht publik gemacht werden, schreibt das Gericht.
Dieser Zuger Prozess hat Auswirkungen auf eine Verhandlung am Zürcher Obergericht. Die Zürcher Richter wollen zuerst das Resultat der Zuger Verhandlung abwarten, bevor sie ihrerseits den Prozess gegen "Weltwoche"-Autor Philipp Gut durchführen.
Gut wurde vom Zürcher Bezirksgericht bereits wegen übler Nachrede zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt. Er hatte geschrieben, dass Spiess-Hegglin die mutmassliche Schändung durch SVP-Kantonsrat Hürlimann nur ausgedacht habe, um ihren Seitensprung zu vertuschen.
Kommen die Zuger Richter zum Schluss, dass Spiess-Hegglin selber gelogen hat, erscheint Guts Artikel "Die fatalen Folgen eines Fehltritts" in einem neuen Licht - was wiederum Auswirkungen auf sein eigenes Urteil hätte.
Der Vorfall, der die Justiz seit langem beschäftigt, passierte an der Landammannfeier im Dezember 2014. Spiess-Hegglin ging am nächsten Morgen mit Unterleibsschmerzen ins Spital. Erinnern konnte sie sich gemäss eigenen Aussagen an nichts.
Ihr Kantonsratskollege Markus Hürlimann geriet darauf in den Verdacht, sie mit K.-O.-Tropfen gefügig gemacht zu haben. Hürlimann stritt einen Übergriff jedoch ab. Es habe zwar eine Annäherung gegeben, diese sei jedoch einvernehmlich gewesen. Das Verfahren gegen ihn wurde schliesslich eingestellt. (sda)
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