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Zug

Zuger Innovationspreis: Die Bewerbungsfrist endet am 4. Juni

Angesprochen sind Firmen, die mit innovativen, volkswirtschaftlich, sozial oder ökologisch sinnvollen Dienstleistungen oder Produkten neue Arbeitsplätze geschaffen oder bestehende Arbeitsplätze erhalten haben.

(rh) Voraussetzung für eine Bewerbung ist der Firmenhauptsitz oder eine Niederlassung im Kanton Zug. Die Anmeldung kann über www.zg.ch/innovationspreis erfolgen. Die Unternehmen sind gebeten, ihr Produkt oder ihre Dienstleistung inklusive Alleinstellungsmerkmal und Marktpotenzial zu beschreiben, die Zahl der neu geschaffenen respektive gesicherten Arbeitsplätze aufzuführen sowie Angaben über die Grössenordnung des investierten Kapitals zu machen. Andreas Conne, Sekretär der Jury, wird in einer Mitteilung der Volkswirtschaftsdirektion wie folgt zitiert: «Wichtige Kriterien sind insbesondere die Originalität der Innovation, deren absehbare und realistische Marktreife sowie der Nutzen für respektive der Bezug zum Kanton Zug».

Preisverleihung findet im September statt

Der Preis wird vom Regierungsrat des Kantons Zug auf Antrag der Jury verliehen und durch die Volkswirtschaftsdirektorin im Rahmen des Zuger Innovationstags am Mittwoch, 22. September, überreicht. Der Anlass wird alljährlich vom Technologie Forum Zug organisiert und findet physisch oder virtuell statt. «Die Gewinnerfirma erhält Publizität über den Wirtschaftsraum Zug hinaus», schreibt die Volkswirtschaftsdirektion. Unternehmen, die sich für den Zuger Innovationspreis bewerben, haben zudem die Möglichkeit, kostenlos am «Innovation Desk: Zug (ID: Zug) – die Ausstellung innovativer Unternehmen» im Rahmen des «Zuger Innovationstags» teilzunehmen und ihr Produkt einem breiten Publikum zu präsentieren. Die Auswahl erfolgt durch das Technologie Forum Zug, die Platzzahl ist beschränkt.

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