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Zug

Zuger Kantonsrat passt Datenschutzgesetz an

Der Zuger Kantonsrat befürwortet das angepasste kantonale Datenschutzgesetz. Nur die SVP hatte generelle Bedenken.

Der Kantonsrat hat gestern die Änderung des kantonalen Datenschutzgesetzes in erster Lesung beraten. Dabei wurden einige Anpassungen am regierungsrätlichen Vorschlag vorgenommen.

In der Eintretensdebatte fand das Gesetz grundsätzlich Zustimmung. Ausnahme bildete die SVP-Fraktion: Den entsprechenden Antrag auf Nichteintreten stellte Kantonsrat Philip C. Brunner (Zug). Er kritisierte die seiner Meinung nach offensichtliche EU-Hörigkeit der Regierung. Zudem präsentiere sich der Kanton Zug mit diesem vorauseilenden Gehorsam als Musterknabe, was völlig unnötig sei. Tatsächlich waren in der vorberatenden Kommission Stimmen zu hören gewesen, die mit der Beratung des kantonalen Datenschutzgesetzes gerne zugewartet hätten, bis der Bund sein Gesetz angepasst hatte. Brunners Antrag scheiterte aber mit 18 zu 56 Stimmen.

Gemäss Sicherheitsdirektor Beat Villiger verkenne Philip C. Brunner die Gegebenheiten. Das Datenschutzgesetz des Bundes sei demjenigen des Kantons nicht übergeordnet. Zudem regle es die Datenbearbeitung von Bundesorganen, nicht aber die Datenbearbeitung durch Private. Demgegenüber regelt das kantonale Gesetz nur die Datenbearbeitung durch kantonale öffentliche Organe, nicht jedoch durch Private. Zudem könne nicht ausgeschlossen werden, dass im Kanton Zug ansässige Unternehmen wirtschaftliche Einbussen erleiden könnten, würde der Datenaustausch mit ausländischen Partnern unnötigerweise erschwert. Der Revisionsentwurf modernisiert, laut Villiger, zudem die verwendete Terminologie. So würden gewisse Begriffe aus dem europäischen Recht übernommen.

Der Sprecher der ALG-Fraktion Andreas Hürlimann (Steinhausen) erklärte, dass ein Datenschutzgesetz auch der Transparenz zu dienen habe. «Wir fordern weiterhin eine umfassende Information zu den Datensammlungen der öffentlichen Hand.» In der Detailberatung drang der Antrag der ALG durch. Demnach werden Kanton und Gemeinden ihre Datensammlungen öffentlich machen müssen. Der Regierungsrat wollte, dass dies künftig nur die Strafverfolgungsbehörden tun müssten. Der Rat nahm weitere kleinere Anpassungen vor.

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