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Zug

Zuger Stromversorgung ist gewährleistet – mit Abstrichen

Wer im Kanton Zug Strom benötigt, erhält diesen auch. Dennoch braucht es zusätzliche Anstrengungen, damit dies in Zukunft so bleibt. Vor allem im Winter.
Der Ausbau von Solaranlagen soll im Kanton Luzern forciert werden, fordern viele Kantonsratsmitglieder. (Symbolbild: Christian Beutler/Keystone)
Stromproduktion 2020 innerhalb des Kantons Zug. (Quelle: Amt für Umwelt/Regierungsrat)

Harry Ziegler

Harry Ziegler

20 Kantonsrätinnen und Kantonsräte aus den Fraktionen von Mitte, SVP und FDP sorgen sich um die Sicherstellung der Stromversorgung im Kanton Zug. Mit einer Motion forderten sie den Kanton auf, Vorkehrungen zu treffen, damit die Stromversorgung innerhalb des Kantons jederzeit zu 100 Prozent gewährleistet ist. Die Antwort auf die Motion nutzt der Regierungsrat zu einer Auslegeordnung.

Laut Eidgenössischer Elektrizitätskommission sei die aktuelle Verfügbarkeit von Elektrizität in der Schweiz und damit auch im Kanton Zug als sehr gut zu bezeichnen. Allerdings weist die Kommission auf die steigende Belastung der Netze und den steigenden Importbedarf im Winter hin.

Primär Bund und Wirtschaft gefordert

Auch wenn die Versorgungslage aktuell gut ist, der Regierungsrat bemerkt in seiner Motionsantwort, dass es zusätzliche Anstrengungen braucht, um die Stromversorgung künftig sicherzustellen. Aber: «Gefordert sind in erster Linie die Elektrizitätswirtschaft und der Bund. Das Problem muss zwingend national gelöst werden.» Aktuell hat der Bundesrat dem Parlament mit dem neuen Bundesgesetz zur sicheren Stromversorgung Massnahmen zum Ausbau der inländischen erneuerbaren Stromproduktion und zur Verbesserung der Versorgungssicherheit – besonders im Winter – vorgelegt. Das Parlament wird diese Massnahmen zu beurteilen haben.

«Nach dem Abbruch der Verhandlungen für ein institutionelles Abkommen mit der EU im Mai 2021 ist davon auszugehen, dass es in absehbarer Zeit kein Stromabkommen mit der EU gibt», schreibt der Regierungsrat. Dadurch dürfte sich die Situation vor dem Hintergrund des hohen Importbedarfs der Schweiz vor allem im Winterhalbjahr verschärfen. «Die EU optimiert zudem im Rahmen des Clean Energy Packages (in Kraft seit 2020) den gemeinsamen grenzüberschreitenden Handel und regelt die gegenseitige Unterstützung in Notfällen.» Die Schweiz wird an diesem Binnenmarkt nur noch begrenzt oder gar nicht mehr teilnehmen können. Ohne Stromabkommen mit den Nachbarländern könnte es ab Winter 2025 zu Versorgungsengpässen kommen. Die Eidgenössische Elektrizitätskommission empfiehlt «dringend, zusätzliche Produktions- und Speicherkapazitäten zu schaffen.»

Und was kann der Kanton Zug unternehmen?

Innerhalb des Kantons Zug wurden laut regierungsrätlicher Antwort im Jahr 2020 rund 70 Gigawattstunden (GWh; 1 GWh=1 Million Kilowattstunden, kWh) produziert. Gedeckt werden können damit rund 10 Prozent des jährlichen Strombedarfs im Kanton. Witterungsbedingt kann die produzierte Menge schwanken. Der produzierte Strom im Kanton Zug stammt aus Fotovoltaik (2020: rund 35 GWh), Wasserkraft (2020: rund 31 GWh) und Biomasse (2020: rund 11 GWh).

«Im Kanton Zug weist einzig die Fotovoltaik ein namhaftes Potenzial für die Stromproduktion auf. Es liegt mit Anlagen auf bestehenden Dächern bei knapp 530 GWh», so der Regierungsrat. «Mit Einbezug der Fassaden sind es sogar rund 730 GWh, womit theoretisch der gesamte Strombedarf des Kantons gedeckt werden könnte. Es ist davon auszugehen, dass die Produktion im Kanton Zug weiterhin zunimmt.» Fast ausgeschöpft sei das Potenzial für Wasserkraft. Das gelte auch für das Potenzial der Stromerzeugung aus Biomasse.

Die Motionierenden fordern vom Kanton Vorkehrungen, damit die Stromversorgung jederzeit vollumfänglich gewährleistet ist. Dazu soll der Kanton auch für die notwendigen Produktionskapazitäten sorgen. Die Motion lasse jedoch offen, ob die geforderten Produktionskapazitäten zwingend innerhalb der Kantonsgrenzen zu errichten seien. «Eine autarke Stromversorgung im Kanton Zug ist jedoch weder technisch noch finanziell realisierbar», so die Regierung. Es sei deshalb davon auszugehen, dass der Fokus auf der Versorgungssicherheit liege und somit die notwendigen Versorgungskapazitäten auch ausserhalb des Kantons geschaffen werden könnten.

Für die Sicherstellung der Stromversorgung und die Bereitstellung entsprechender Produktionskapazitäten ist primär die Elektrizitätswirtschaft zuständig. Erst wenn diese die Versorgung nicht mehr sicherstellen kann, greift der Bund ein. Die Kantone sind in erster Linie für das Schaffen günstiger Rahmenbedingungen zuständig. Und dabei will es der Regierungsrat belassen. Er beantragt, die Motion nicht erheblich zu erklären.

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