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Zug

Zweimal ein deutliches Ja in Zug zu den eidgenössischen Abstimmungen

Im Kanton sprach man sich deutlich für die Änderung der Waffenrichtlinie als auch für die Vorlage um die Steuerreform und AHV Finanzierung aus.

Mit 67 Prozent Ja-Stimmenanteil wurde die Änderung der EU-Waffenrichtlinie im Kanton Zug angenommen, was über dem gesamtschweizerischen Durchschnitt von 64 Prozent liegt. Abgelehnt wurde die Vorlage einzig im Kanton Tessin, wie ein Blick auf die Resultate zeigt.

Besonders deutlich für die Änderung sprachen sich die Stimmenden in der Stadt Zug und in Hünenberg aus, rund 73 Prozent legten ein Ja in die Urne. Knapper fielen die Entscheide in den Gemeinden Menzingen (53 Prozent), Neuheim (54 Prozent) und Oberägeri (54,2 Prozent) aus. Die Stimmbeteiligung auf kantonaler Ebene lag bei 47,54 Prozent. Damit haben von den 77 124 Stimmberechtigten 36 664 an der nationalen Abstimmung teilgenommen. Die Abstimmung um die Änderung der EU-Waffenrichtlinie sieht verschiedene Massnahmen gegen Waffenmissbrauch vor, unter anderem strengere Regelungen für halbautomatische Waffen.

Teilweise über 70 Prozent Ja

Auch die Entscheidung um die Steuerreform und AHV fiel im Kanton deutlich aus: 68,6 Prozent stimmten der Vorlage zu, der gesamtschweizerische Anteil Ja-Stimmen lag bei 65,6 Prozent. Alle 26 Kantone haben der Vorlage zugestimmt.

Mit über 70 Prozent wurde die Vorlage in der Stadt Zug und den Gemeinden Cham, Hünenberg sowie Steinhausen angenommen. 63,7 Prozent betrug der Ja-Stimmenanteil in der Gemeinde Risch, eine ähnliche Zustimmung erhielt die Vorlage in Menzingen mit rund 64 Prozent. Die Zustimmung war in diesen Gemeinden somit am tiefsten. Die Wahlbeteiligung auf kantonaler Ebene betrug 47,38 Prozent, 36 543 der 77 124 Stimmberechtigten haben damit an der Abstimmung teilgenommen.

Mit der Annahme werden Steuerprivilegien für überwiegend international tätige Unternehmen abgeschafft. Die Kantone erhalten vom Bund zusätzliches Geld, um die Vorlage nach ihren Bedürfnissen umzusetzen und mögliche Auswirkungen auf Städte und Gemeinden abzufedern. Die steuerlichen Massnahmen von Bund und Kantonen führen zu kurzfristigen Mindereinnahmen von schätzungsweise 2 Milliarden Franken jährlich. Gleichzeitig erhält die AHV pro Jahr rund 2 Milliarden zusätzlich als Beitrag zur Sicherung der Renten.

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