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Leichtathletik

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Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) verurteilt den Sprinter Alex Wilson wegen vorsätzlichen Dopings mit Trenbolon zu einer vierjährigen Sperre und zu einer Geldzahlung von insgesamt 13'750 Franken.

Die Disziplinarkammer des Schweizer Sports (DK) verurteilt den Sprinter Alex Wilson wegen vorsätzlichen Dopings mit Trenbolon zu einer vierjährigen Sperre und zu einer Geldzahlung von insgesamt 13'750 Franken.

Dem Entscheid zugrunde liegt eine durch Swiss Sport Integrity am 15. März 2021 durchgeführte Dopingkontrolle ausserhalb des Wettkampfes. In der Urinprobe des Athleten wurde ein Abbaustoff von Trenbolon nachgewiesen, womit die Probe positiv ausfiel. (sda)

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