Ratgeber

Wenn ein Protokoll viel zu spät kommt: Bietet es dann überhaupt noch
die nötige Rechtssicherheit?

Die Verwalterin hat uns Stockwerkeigentümern das Protokoll der STWE-Versammlung mit Fehlern versandt. Obwohl ich eine Berichtigung verlangt hatte, wurde das Protokoll erst ein Jahr später an der nächsten Versammlung korrigiert. Ist ein solches Vorgehen vereinbar mit der Rechtssicherheit, die ein Protokoll vermitteln sollte?
Hugo Berchtold.
Das Vorgehen der Verwalterin ist tatsächlich kaum vereinbar mit der Rechtssicherheit, die ein Protokoll der STWE-Versammlung erfüllen muss. Denn Art. 712n Abs. 2 ZGB besagt, dass Beschlüsse der Stockwerkeigentümer zwingend protokolliert werden müssen.

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