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Wohnungsmarkt

Bundesrat will gegen steigende Mieten vorgehen – wie geht es nun weiter?

Die steigenden Mieten werden für viele Haushalte zur Belastung. Nun will der Bundesrat Massnahmen ergreifen, um diese Entwicklung «etwas» zu dämpfen. Allerdings frühstens Ende 2024.
Die Mietpreise könnten innerhalb zweier Jahre um rund 15 Prozent steigen.
Bild: Bild: Keystone

Die Mieten steigen immer weiter. Bereits übernächsten Freitag dürfte der Referenzzins erneut steigen und damit auch zahlreiche Mietzinse. Lange pflegten die Genossenschaften und Mietverbände den Vorwurf, dem ländlich geprägten Bundesrat fehle das Wissen über die teilweise prekäre Lage in den Städten.

Noch im Mai organisierte der zuständige Wirtschaftsminister Guy Parmelin runde Tische, um Lösungen für den angespannten Wohnungsmarkt zu suchen. Der Fokus lag auf Lockerungen der Bauvorschriften. Denn die Situation bei Mietfragen sei «politisch blockiert», sagte Parmelin gegenüber SRF. Und: «Das wichtigste ist jetzt, mehr Wohnungen auf den Markt zu bringen. Sobald dies der Fall ist, steigen die Preise und die Mieten nicht mehr. »

Nun beschäftigt sich der Bundesrat doch noch konkret mit dem Thema Mieten. Er hat beschlossen, mit «gezielten, kurzfristig umsetzbaren Massnahmen» einen Beitrag zu leisten, um die Entwicklung der steigenden Mietzinse etwas zu dämpfen, wie das Wirtschaftsdepartement in einer Mitteilung schreibt.

So kurzfristig sind die Massnahmen aber nicht. Die Regierung hat am Mittwoch einzig beschlossen, dass sie einen Massnahmenkatalog ausarbeiten lassen will, der dann im kommenden Sommer in die Vernehmlassung geschickt wird. Bis zur Umsetzung wird es sicherlich Ende 2024. Bis dahin könnte der Referenzzinssatz sogar noch einmal angehoben werden. Die Mietpreise dürften so innerhalb zweier Jahre um rund 15 Prozent steigen.

Satz für den Teuerungsausgleich sinkt

Dabei hat der Bundesrat recht konkrete Vorstellungen, was er gegen die steigenden Mieten tun will. Folgende Massnahmen schweben ihm vor:

Neu soll der Satz für den Teuerungsausgleich auf dem Eigenkapital reduziert werden, von bisher 40 Prozent auf den Wert gemäss Mietzinsmodell (28 Prozent).

Die pauschale Weitergabe der allgemeinen Kostensteigerungen soll nicht mehr zulässig sein, sondern es muss das effektive Ausmass nachgewiesen werden.

Das Formular für die Mitteilung des Anfangsmietzinses soll um den zuletzt und neu geltenden Stand des Referenzzinssatzes und der Teuerung ergänzt werden.

Das Formular für die Mitteilung von Mietzinserhöhungen soll um einen Hinweis ergänzt werden, dass bei der Anfechtung von Mietzinserhöhungen auch absolute Kostenkriterien wie ein übersetzter Ertrag oder die Orts- und Quartierüblichkeit vorgebracht werden können.

Mietzinsmodell soll generell überprüft werden

Auch das generelle Mietzinsmodell soll überprüft werden. Dabei soll abgeklärt werden, ob es noch den Realitäten der Immobilienfinanzierung entspricht. Das heute gültige Mietzinsmodell wurde vor über 40 Jahren entwickelt und bildet die Grundlage für die Regeln der Mietzinsgestaltung. Dabei geht es wohl unter anderem darum, ob der Referenzzinssatz noch das geeignete Instrument zur Anpassung des Mietzinses ist.

Erst diese Woche hatte der Mieterinnen- und Mieterverband (MV) gefordert, dass der Bundesrat konsequenter durchgreift. Er wollte, dass die Überwälzung des Referenzzinssatzes «per sofort» auszusetzen ist. Dank dieser Massnahme, könnten «Mieten und Inflation stabilisiert werden». Davon wollte der Bundesrat nun offensichtlich nichts wissen.

Entsprechend ungehalten reagiert man beim MV auf die Vorschläge aus der Bundesratssitzung. Diese seien «völlig untauglich und greifen zu spät». Und selbst wenn sie umgesetzt würden, hätten sie bestenfalls eine «sehr marginale Wirkung», wie es in einer Mitteilung heisst. «In Wahrheit lässt der Bundesrat die Mieterinnen und Mieter im Stich.»

Ähnlich unzufrieden zeigen sich die Hauseigentümer. Die neuen Vorgaben zum Nachweis der Kostensteigerung für Unterhalt und Betrieb einer Liegenschaft seien kompliziert, erklärt der Hauseigentümerverband. Die Vermieterseite werde davon abgehalten, diese Anstiege auf die Mieten umzuwälzen. Das führe lediglich zu mehr Streit- und Gerichtsfällen. Der Verband lehnt die angekündigten Verschärfungen und Verkomplizierungen daher ab, wie er mitteilt.