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Verkehrsgesetz

Doch Gefängnisstrafen für Raser: Parlament krebst zurück

Der Ständerat ist beim Raserartikel auf den Kompromissvorschlag des Nationalrats eingeschwenkt. Die Strafen für Raser sollen doch nicht gelockert werden. Damit kriegt das Parlament kalte Füsse.

Raser sollen harten Strafen nicht so einfach davonkommen. Die einjährige Mindesthaftstrafe bleibt im Gesetz.
Bild: Keystone

Nach dem Nationalrat vollzieht auch der Ständerat eine Pirouette bei den Strafen für Raser. Wer ein Raserdelikt begeht, soll weiterhin mit mindestens einem Jahr Haft bestraft werden können. Die kleine Kammer stimmte dem mit 29 zu 14 Stimmen bei einer Enthaltung zu. Er folgte damit dem Nationalrat, brachte an einigen Stellen jedoch juristische Präzisierungen an, weshalb das Gesetz nun abermals in den Nationalrat geht.

Bei der Revision des Strassenverkehrsgesetz witterten die Bürgerlichen zunächst eine Chance, die aus ihrer Sicht zu starren Regeln im Verkehrsgesetz zu lockern. Der Nationalrat beschloss im März, den Gerichten mehr Ermessensspielraum bei der Erteilung von Strafen zu lassen. Die einjährige Mindestfreiheitsstrafe für Raser sollte ganz abgeschafft werden und der Fahrausweises nur für mindestens 12 statt 24 Monate entzogen werden können. Der Ständerat stützte diesen Kurs in den Grundzügen.

Beat Rieder warnte davor, nicht vor einer NGO einzuknicken

Im Herbst erfolgte im Nationalrat die Kehrtwende. Die Stiftung für Verkehrssicherheit Roadcross hatte mit einem Referendum gedroht , das wohl beim Stimmvolk auf viel Unterstützung hätte zählen können. Der Nationalrat beschloss daraufhin, die Mindesthaftstrafe im Gesetz zu belassen , mit einer Ausnahme, falls achtenswerte Gründe für die Geschwindigkeitsübertretung vorliegen oder die Person keine Vorstrafen wegen Verletzen der Verkehrsregeln hat.

In der Debatte im Ständerat warb am Montag einzig Beat Rieder (Mitte/VS) davor, aufgrund der Kampagne einer einzigen Organisation einzuknicken. «Machen wir uns nicht zum Gespött der NGO», warnte Rieder. Es sei besser, den Gerichten beim Erlassen von Strafen einen Spielraum zu lassen. Doch selbst Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga wollte nicht auf die Version des Bundesrats zurückkommen. «Der Antrag Rieder würde das Rad wieder zurückdrehen», sagte Sommaruga und warnte ihrerseits, die andere Aspekte der Revision durch ein mögliches Referendum zu gefährden.

Von Autorennen bis Velo-Abstellplätze: Was das Gesetz sonst noch regelt

Die Debatte um Strafen für Raser sind Teil einer grösseren Revision des Strassenverkehrsgesetz. Bereits zu einem früheren Zeitpunkt der Beratung wurde etwa beschlossen, dass Fahrräder nicht auf dem Trottoir abgestellt werden dürfen und Jugendliche nicht zum Tragen eines Velohelms verpflichtet werden. Zudem sind nun Auto-Rundstreckenrennen wieder erlaubt.