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Justiz
Externe Juristen als Staatsanwälte: Bewegt sich die Bundesanwaltschaft im rechtsfreien Raum?
Jahrelang hat die Bundesanwaltschaft externe Juristen mit der Leitung von Strafverfahren betraut. Ob diese Praxis rechtmässig war, muss nun das Bundesgericht entscheiden.
Es ist ein Grundpfeiler von Rechtsstaat und Demokratie: Das Legalitätsprinzip soll das Individuum vor staatlicher Willkür schützen. Demnach dürfen Private alles tun, was vom Gesetz nicht ausdrücklich verboten ist.
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