Fahrkontrollen

Nur die wenigsten Ukrainer im Kanton Schwyz tauschen den Fahrausweis um

Von 1159 im Kanton Schwyz mit Schutzstatus S lebenden ukrainischen Flüchtlingen haben bis anhin erst 32 eine Kontrollfahrt absolviert und bestanden, um den Schweizer Führerausweis zu erhalten.
Um den Schweizer Fahrausweis zu erhalten, müssen ausländische Staatsangehörige aus gewissen Ländern eine Kontrollfahrt absolvieren.
Foto: Carol Mettler
Ukrainische Flüchtlinge, die in der Schweiz Auto fahren wollen, müssen spätestens zwei Jahre nach der Einreise und dem Erhalt des Status S den ukrainischen Führerausweis in ein Schweizer Exemplar umtauschen.

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