Die Waldbrandgefahr sei gross, hiess es in der Mitteilung. Es gelte neu die Gefahrenstufe vier von fünf. Es sei damit im ganzen Kantonsgebiet untersagt, im Wald oder in Waldesnähe ein Feuer zu entfachen. Es sei auch verboten, ungeachtet des Standorts Feuerstellen oder Einweggrills zu verwenden. Feuerwerkskörper dürften nicht abgefeuert, Himmelslaternen nicht steigen gelassen werden. Gestattet bleibe das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen.
Das Umweltdepartement weist darauf hin, dass kurze Gewitterregen die Lage nicht entschärfen würden. Das Feuerverbot könne frühestens nach einer intensiven zweitägigen Regenphase ausser Kraft gesetzt werden. (sda)
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