Innerschwyz

Tödlicher Absturz kam vor Gericht

Fast fünf Jahre nach einem Arbeitsunfall auf einem Bauernhof verurteilte das Bezirksgericht Schwyz einen Arbeitgeber wegen fahrlässiger Tötung. Er hätte sich bei Experten erkundigen müssen, was für mehr Sicherheit zu tun wäre.
Das Urteil des Schwyzer Verwaltungsgerichts wird aufgehoben.
Der Fall ist speziell und tragisch. Ein damals 27-jähriger Bauer verunglückte auf einem Hof in Innerschwyz 2015 tödlich. Er war daran, zusammen mit seiner Lebenspartnerin Heu vom oberen Stallstock durch eine Luke den Tieren zuzuwerfen, um sie zu füttern.

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