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Bundesgericht
Schwyzer Gericht muss mündliche Verhandlung gegen Anwalt führen
Das Schwyzer Kantonsgericht muss gegen einen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagten Anwalt eine mündliche Berufungsverhandlung durchführen. Das Bundesgericht hat das nach einem schriftlichen Verfahren gefällte Urteil aufgehoben. Der Anwalt soll von der Gegenpartei seiner Mandanten Geld angenommen haben.
Der Angeklagte soll 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus der Firma Kibag in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen haben. Dabei habe er von der Gegenpartei 12'000 Franken bekommen,
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