Bundesgericht

Schwyzer Gericht muss mündliche Verhandlung gegen Anwalt führen

Das Schwyzer Kantonsgericht muss gegen einen wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung angeklagten Anwalt eine mündliche Berufungsverhandlung durchführen. Das Bundesgericht hat das nach einem schriftlichen Verfahren gefällte Urteil aufgehoben. Der Anwalt soll von der Gegenpartei seiner Mandanten Geld angenommen haben.
Das Bundesgericht hat ein Verfahren ans Schwyzer Kantonsgericht zurückgewiesen. (Archivbild)
Foto: KEYSTONE/LAURENT GILLIERON
Der Angeklagte soll 2008 eine Einsprache gegen eine Verlängerung des Kiesabbaus der Firma Kibag in Nuolen und Tuggen ohne Rücksprache mit seinen Klienten zurückgezogen haben. Dabei habe er von der Gegenpartei 12'000 Franken bekommen,

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