Strafgericht

Drogenhandel im Kilobereich, eine ergiebige Abhörmassnahme und ein mildes Gericht

Das Strafgericht Zug urteilte über zwei Männer, die in Drogenschiebereien verwickelt waren. Vieles, aber nicht alles, erledigten die beiden gemeinsam. Das wirkte sich entscheidend auf das Strafmass aus.
Die Beschuldigten handelten nicht mit CBD-Hanf, wie hier im Bild.
Foto: Symbolbild:
Patrick Lüthy
Das Zuger Strafgericht befasste sich kürzlich mit einem Fall aus der Kategorie «verbotener Handel mit Betäubungsmitteln». Dieser geschah im grossen Stil, wie aus den Anklageschriften der beiden Beschuldigten hervorgeht.

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