Bundesgericht

Gerichtsurteil führt zu weiterer Verzögerung beim Flugplatz Buochs

Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde der Korporation Ennetbürgen und weiterer Beschwerdeführender gegen das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) und die Airport Buochs AG gutgeheissen.
Blick vom Stanserhorn in morgendlicher Lichtstimmung auf den Flugplatz Buochs.
Foto: Bild: Pius Amrein (Stans, 4. 4. 2024)
Im Jahr 2021 erteilte das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) der Flugplatzbetreiberin, der Airport Buochs AG, die Bewilligung für den zivilen Betrieb des ehemaligen Militärflugplatzes und das überarbeitete Betriebsreglement.

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