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Zuger Kantonsrat

Im Kanton Zug fehlen Vorschriften zur Prostitution

Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter haben Anrecht auf gute und sichere Arbeitsbedingungen. Auch in Zug.

Kantonsrätin Mirjam Arnold (Die Mitte/Baar) stellt der Zuger Regierung in einer Interpellation Fragen zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Interessen der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. «Sexarbeitende arbeiten für einen Lohn und verdienen mit ihrer Arbeit den Lebensunterhalt für sich und ihre Kinder oder Familien», schreibt Arnold in ihrem Vorstoss. Auch sie hätten ein Recht auf gute, sichere Arbeitsbedingungen.

Wie steht es um die Sexarbeit im Kanton Zug? Eine Kantonsrätin verlangt Auskunft.
Bild: Symbolbild:
Tero Vesalainen/iStockphoto

Denn, auch wenn im Kanton Zug spezielle Vorschriften bezüglich Prostitution und Sexgewerbe fehlten, heisse das nicht, dass es kein derartiges Gewerbe gebe. Gemäss Mirjam Arnold seien per Ende Januar dieses Jahres auf diversen Onlineportalen fast 300 Angebote von Sexarbeitenden im Kanton Zug verfügbar. Für Sexarbeitende «gelten die üblichen Gesetze betreffend Ausländer, Strafrecht, Menschenrecht etc.», heisst es im Vorstoss.

Fehlende Daten zur Sexarbeit im Kanton

Ausserdem stellt die Baarer Kantonsrätin fest, scheine es im Kanton Zug «keine Daten zu den Themen Gesundheit, Sicherheit und Interessen der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter zu geben.» Fehlen würde ausserdem eine Anlaufstelle für betroffene Personen. Aber: «Gerade in Anbetracht von erschreckenden Medienberichten zu Femiziden stellen sich diverse Fragen.»

Die Parlamentarierin fragt deshalb die Regierung, ob es Daten gebe, wie viele Personen im Kanton im Sexgewerbe tätig seien. Oder ob Daten vorhanden seien, «wie viele Personen die Dienstleistungen von anderen kantonalen Anlaufstellen in Anspruch nehmen?». Sie nennt als Beispiel den Verein LISA im Kanton Luzern. Ebenso will Arnold Auskunft darüber, ob der Kanton Sexarbeitenden helfe, sich bei Themen wie Gesundheit, Sicherheit oder Bewilligungen zurechtzufinden.

«Gibt es Daten, wie häufig die Polizei zu Einsätzen gerufen wird, welche einen Konnex zu Sexarbeit haben?», will Mirjam Arnold weiter wissen. Und in diesem Zusammenhang, ob bei den Einsätzen Bussen ausgestellt würden – und wer werde wofür gebüsst.

Schliesslich möchte sie von der Regierung Aussagen zur Frage, ob der Kanton Gelder für Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit Sexarbeit spreche. Und, ob die Exekutive einen Bedarf erkenne, eine kantonale Anlaufstelle – allenfalls in Zusammenarbeit mit anderen Anlaufstellen –zu schaffen. Die Interpellation ist für die Kantonsratssitzung vom 2. Mai zur Überweisung an den Regierungsrat traktandiert.

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