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Bildung

Integrative Schulen funktionieren in Zug gut – für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten soll es neue Konzepte geben

Als Reaktion auf einen politischen Vorstoss schildert der Regierungsrat, wie es im Kanton Zug um die integrative Schule steht. Fazit: grundsätzlich gut, aber die Heterogenität kann herausfordernd sein. 
Sonderschule oder integrativer Unterricht? Das Schulgesetz sieht vor, Kinder mit besonderem Förderbedarf wenn immer möglich im Regelunterricht zu unterrichten. 
Bild: Symbolbild:
Matthias Jurt

Grundsätzlich mache man positive Erfahrungen mit der integrativen Schule. Das teilt der Zuger Regierungsrat in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der GLP mit. Die Fraktion wollte wissen, welche Erfahrungen bislang gesammelt wurden und wie es in Zukunft mit der integrativen Schule weitergeht.

Nach dem aktuellen Zustand gefragt, verweist der Regierungsrat auf eine Studie. In der Studie «Integration in der Schule – Herausforderungen und Gelingensbedingungen» des Instituts für Bildungsmanagement und Bildungsökonomie (IBB) der PH Zug wurden die Lehr- und Fachpersonen sowie Schulleitende im Kanton Zug zur integrativen Schule befragt.

Mit dem Resultat: Der gemeinsame Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne besonderen Förderbedarf wird von rund 60 Prozent der befragten Lehr- und Fachpersonen als positiv bewertet. Schulleitende und Fachpersonen der integrativen Förderung aus Zug schätzen die integrative Schule positiver ein als in anderen Kantonen.

Auch sind gemäss Studie ungefähr 75 Prozent der Befragten der Meinung, ein gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne besondere Bedürfnisse könne durch entsprechende Methoden allen Kindern und Jugendlichen gerecht werden.

Der Regierungsrat schildert aber auch, dass die grosse Heterogenität in den Klassen eine Herausforderung darstellt. Laut einer Evaluation, müssen in Bezug auf die Integration von Schülerinnen und Schülern mit Verhaltensauffälligkeiten und einer Autismus-Spektrum-Störung (ASS) die bestehenden Massnahmen zur Unterstützung kritisch überprüft werden.

Es braucht genügend Personal

Um integrative Klassen zu führen, braucht es Fachpersonal. Daher stellt die GLP die Frage, wie viele Heilpädagogen in Zug tätig sind? Laut Regierung sind es 235, viele davon arbeiten in einem Teilzeitpensum. Auch in dieser Branche sei die Rekrutierung aufgrund des Fachkräftemangels schwierig. Doch bislang gelang es den Schulen genügend Fachpersonen zu finden. Hilfreich dabei sei, dass es möglich ist, eine befristete Lehrbewilligung auszusprechen: Stehen nicht genügend Bewerbende mit einem Lehrdiplom zur Verfügung, kann die Direktion für Bildung und Kultur diese erteilen.

Um dem Mangel entgegenzuwirken, hat der Regierungsrat zudem 2021 beschlossen, die PH Zug mit dem Aufbau und der Führung eines Masterstudiengangs «Sonderpädagogik, Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik» zu beauftragen. 52 Studierende haben den neuen Studiengang im Herbst 2023 begonnen. Davon sind etwa die Hälfte Zuger Studierende. Für das kommende Studienjahr sind bis zum jetzigen Zeitpunkt wiederum bereits 52 Anmeldungen eingegangen, wovon die Hälfte der Studierenden aus dem Kanton Zug stammt.

Schulen sind gefordert

Nach Alternativen zur integrativen Schule gefragt, betont der Regierungsrat, dass es gesetzlich vorgeschrieben ist, auch Kinder, die besonderen Förderbedarf haben, in Regelklassen zu unterrichten.

Für Kinder mit Verhaltensauffälligkeiten werden die gemeindlichen Schulen neu gesetzlich verpflichtet, Konzepte zum Umgang zu erarbeiten. Ergänzend zu integrativen Massnahmen sollen diese auch ein Angebot zur niederschwelligen Separation umfassen.

In diesem Zusammenhang sind unter anderem Gefässe zur kurz- und mittelfristigen Separation wie beispielsweise die Schulinsel anzubieten. Die Gefässe sollen «rasch» (aus dem Unterricht) und «unbürokratisch» (ohne Formulare) genutzt werden können. Diverse Schulen würden bereits über solche Lösungen verfügen und damit gute Erfahrungen machen.

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