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Luzern

Basler unterstützen Spar-Dokfilm wegen der «klaren Autorenhaltung»

Der Film über die Luzerner Finanzpolitik erhält keine Fördergelder vom Kanton Luzern, dafür aus Basel. Nun ist klar, wieso.
Der Basler Regisseur Reinhard Manz (zweiter von rechts) bei Filmaufnahmen für den Dokfilm «Kopf oder Zahl».  (Bild: PD/Verein «Luzern - der Film»)

Niels Jost und Kilian Küttel

Der Dokumentarfilm über die Luzerner Finanzpolitik hat unerwartete Hilfe erhalten: Die Jury der Filmförderung der Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft hat das Projekt mit 60 000 Franken zur Unterstützung empfohlen (wir berichteten). Überraschend ist dieser Entscheid insofern, da den Filmemachern Fördergelder aus dem Kanton Luzern verwehrt wurden. Das Gesuch für 30 000 Franken hatte der Luzerner Regierungsrat abgelehnt – obwohl die beratende Kommission eine Förderung empfahl.

Auf Nachfrage unserer Zeitung begründet nun die Basler Kulturabteilung, wieso der Fachausschuss Film und Medienkunst beider Basel das Projekt als förderungswürdig erachtet. «Das Filmprojekt überzeugte die Jury aufgrund der nationalen Relevanz des Themas ‹Steuerwettbewerb› und der klaren Autorenhaltung des Filmemachers Reinhard Manz», sagt Katrin Grögel, Co-Leiterin der Abteilung Kultur des Kantons Basel-Stadt. Weiter sagt sie: «Aufgrund des eingereichten Dossiers erwarten wir einen unabhängigen Film, der eine ausgewogene Darstellung des komplexen Themas sucht.»

Doch widersprechen sich diese Aussagen nicht? Katrin Grögel verneint. Eine «klare Autorenhaltung» sei mit dem «unabhängigen» und «ausgewogenen» Film durchaus vereinbar. So arbeite der Basler Regisseur Reinhard Manz nach journalistischen Kriterien, wodurch die Unabhängigkeit sichergestellt sei. «Gleichzeitig wird bei solchen Projekten erwartet, dass der Regisseur eine eigene Haltung zum Gegenstand entwickelt. Diese sollte nicht deckungsgleich sein mit einer spezifischen Meinung eines der im Film vorkommenden Protagonisten.»

Fördergelder sind an klare Bedingung geknüpft

Es gibt noch einen weiteren Grund, wieso die Basler Fördergelder von 60 000 Franken gesprochen haben. «An die Unterstützung ist die Bedingung eines Regionaleffekts von mindestens 100 Prozent in der Region Basel geknüpft. Das heisst, es müssen mindestens 60 000 Franken in den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft im kreativ- und filmwirtschaftlichen Bereich für Löhne und Dienstleistungen ausgegeben werden», sagt Grögel. Ebenso ausschlaggebend war, dass der Regisseur wie erwähnt ein Basler ist und das Projekt von seiner Produktionsfirma point de vue verantwortet wird.

Der Film, welcher bisher unter dem Arbeitstitel «Luzern - der Film» bekannt war, hat nun seinen endgültigen Namen: «Kopf oder Zahl». Er wird im Januar und Februar im ganzen Kanton Luzern gratis gezeigt.

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