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Luzern

Das «Engelsgesicht mit dem Teufel in sich», wird wegen Vergewaltigung verurteilt

Ein Italiener hat einer Frau aus Sri Lanka in der Schweiz den Himmel der Ehe versprochen. In Wahrheit öffnete er ihr das Tor zur Hölle. Dafür muss er nun 3 Jahre und 10 Monate hinter Gitter.

Auf einer Dating-Plattform sind sich ein Italiener (32) aus dem Kanton Luzern und eine Frau aus Sri Lanka nähergekommen. Richtig kennen gelernt hat die Asiatin den Europäer im Herbst 2013. Damals ist sie zu ihm in die Zentralschweiz gezogen.

Der Mann, der bei seiner Mutter wohnte, organisierte die Einreise in die Schweiz, wie dem Urteil des Luzerner Kriminalgerichts zu entnehmen ist: «Die Frau verliess sich darauf, ihn zu heiraten und mit ihm eine Familie zu gründen. Sie war in Europa sprachlich, gesellschaftlich und finanziell von ihm abhängig.» Die Beziehung sei die ersten zwei Wochen gut verlaufen. Es sei auch zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehr gekommen.

Fast täglich erzwungene Handlungen

Am 5. Oktober verlobten sich die beiden. Danach zeigte der Beschuldigte sein wahres Gesicht: Von Anfang Oktober bis Mitte Dezember 2013 ist es laut Anklageschrift der Luzerner Staatsanwaltschaft fast täglich zu erzwungenen sexuellen Handlungen gekommen. Der Mann, der sich am 21. September 2020 dafür vor den Kriminalrichtern verantworten musste, wurde in mehreren Punkten schuldig gesprochen.

Unter anderem wurde er für mehrfache, teilweise versuchte Vergewaltigung und mehrfache, teilweise versuchte sexuelle Nötigung, sowie Pornografie, Tätlichkeiten und Drohung zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Zudem hat das Kriminalgericht eine ambulante psychotherapeutische Behandlung ohne Aufschub des Strafvollzuges angeordnet.

Die Verlobte war eigentlich klar gegen Sex vor der Ehe

Die Frau sagte bei der Einvernahme aus, dass sie eigentlich klar gegen Sex vor der Ehe sei, da dies in ihrem Kulturkreis nicht erlaubt sei. Aber als sie mit dem Beschuldigten zusammen gewesen sei, habe sie ihm gesagt, dass es für sie okay sei. Sie habe ihn geliebt und er habe Sex gewollt. Sie führte ausserdem aus, dass er ihr sinngemäss gesagt habe, dass sie schliesslich nicht nur zur Dekoration da sei und er für sie bezahlt habe. Sie habe sich unter Druck gesetzt gefühlt.

Der Beschuldigte verlangte von seiner Verlobten laut Anklage Praktiken, die sie nicht wollte. Sie musste High Heels tragen und ihn von hinten in die Genitalgegend treten. Auch wollte er von ihr geschlagen und gedemütigt werden. Etwa indem sie mit den spitzen Absätzen auf seinen nackten Körper stehen, ihm in den Mund spucken, den Schuh in den Mund stecken und den Mann dabei beschimpfen musste. Freiwillig hätte sie so etwas nie gemacht, wird die Frau im Urteil zitiert. Auf Skype habe der Beschuldigte einmal ihre Füsse sehen wollen. Er habe gefragt, ob sie High Heels tragen könne.

Die Mutter des Beschuldigten wusste nichts von der Drohungen

Der Beschuldigte wollte im Anschluss an diese Sexualpraktiken normalen Geschlechtsverkehr und setzte sich dabei mehrmals über den Willen der Privatklägerin hinweg. Bei der Mutter des Beschuldigten fand sie keine Hilfe, weil die Italienerin kein Englisch verstand. Die ältere Frau muss zwar ansatzweise geahnt haben, dass etwas nicht stimmte. Von den Drohungen hatte sie jedoch keine Kenntnisse, eher glaubte sie, dass die jungen Leute oft Streit haben. «Sie sagte oft, dass er ein Engelsgesicht habe, aber einen Teufel in sich trage», gab die Frau aus Sri Lanka zu Protokoll.

Dem Beschuldigten waren die sozialen und kulturellen Bräuche der Frau aus ihrer Heimat bekannt. Er wusste, wie wichtig es für Frauen aus Sri Lanka ist, unbefleckt in die Ehe zu gehen. Auch war ihm die Problematik einer Rückkehr aufgrund der vorgenommenen sexuellen Handlungen klar. Dadurch hatte er ein Druckmittel. «Schonungslos nutzte er die geschaffene Zwangslage und Abhängigkeit der Frau aus, was klar Schuld erhöhend zu gewichten ist», ist im Urteil festgehalten.

Wenn sich die Frau ihm verweigerte, wurde der Beschuldigte wütend, warf Gegenstände nach ihr und drohte, eine andere Frau zu nehmen. Auch schlug er seine Verlobte, um sie gefügig zu machen. Zudem setzte er sie einige Male vor die Haustüre und forderte sie auf, zu gehen. Er drohte ihr damit, ihrer Familie zu sagen, dass sie keine Jungfrau mehr sei. Ohne Heirat durfte sie nicht mit einem Mann zusammen sein. In Sri Lanka gelte sie als Prostituierte und als wertlos. Womöglich würde sie gar umgebracht, wird der Umstand im Urteil geschildert.

Mit neuerlichen Straftaten ist mit hoher Wahrscheinlichkeit zu rechnen

Insbesondere in Bezug auf Drohungen weist das Strafregister des Beschuldigten einschlägige Vorstrafen aus und er beging weitere Delikte. «Die langjährigen Strafen und Massnahmen konnten ihn nicht vor neuer Delinquenz abhalten», heisst es im Urteil. Aus einem forensisch-psychiatrischen Gutachten vom 22. Dezember 2016 sowie dem Ergänzungsgutachten vom 25. April 2017 geht hervor, dass beim Beschuldigten mit einer hohen bis sehr hohen Wahrscheinlichkeit mit neuerlichen Straftaten zu rechnen ist.

Der Beschuldigte muss der Privatklägerin 15'000 Franken Genugtuung bezahlen. Zudem muss er den verursachten Schaden zu 100 Prozent ersetzen. Die Verfahrenskosten, Geldstrafe und Busse, die dem Beschuldigten angerechnet werden, betragen 58'327.45 Franken. Gegen das Urteil legte die Verteidigung Berufung ein.

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