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Luzern

Das Wichtigste zur Luzerner Aufgaben- und Finanzreform 18 in 14 Zahlen

Die Aufgaben- und Finanzreform 18 kommt am 19. Mai an die Urne. Was ist diese AFR überhaupt? Unsere Zeitung hat die wichtigsten Eckpunkte kurz und knapp zusammengefasst.

200 Millionen Franken

schwer ist die Aufgaben- und Finanzreform 18, mit der Kanton und Gemeinden neu definieren, wer für was zuständig ist. Der Kanton finanziert etwa neu den Wasserbau und einen höheren Anteil an den Volksschulen. Im Gegenzug übernehmen die Gemeinden beispielsweise die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV.

50:50 Prozent

teilen sich künftig der Kanton und die Gemeinden die Kosten für die Volksschulen. Aktuell zahlen die Gemeinden 75 Prozent, der Kanton 25 Prozent. Damit kommen auf den Kanton Mehrkosten von 160 Millionen Franken zu – die anderweitig kompensiert werden müssen.

20 Millionen Franken

betragen die jährlichen Aufwendungen für den Wasserbau, für welche bisher die Gemeinden aufkommen mussten. Neu soll der Kanton diese Aufgaben übernehmen. Erst wenn das im Trockenen ist, kann auch das über Jahre ausgehandelte Wasserbaugesetz in Kraft treten.

0,10 Einheiten

Um so viel soll der kantonale Steuerfuss erhöht und jener der 83 Gemeinden gesenkt werden. Für die Steuerzahler ist das ein Nullsummen-Spiel. Der Kanton nimmt dafür rund 63 Millionen Franken mehr ein, während die gleiche Summe bei den Gemeinden verloren geht.

65 Millionen Franken

betragen die Aufwände für die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV sowie für die individuelle Prämienverbilligungen für Bezüger der wirtschaftlichen Sozialhilfe. Während sich diese Kosten heute Kanton und Gemeinden teilen, sollen sie künftig vollumfänglich von den Gemeinden getragen werden – ein weiterer umstrittener Punkt der AFR.

13 Gemeinden

lehnen die AFR ab. Dies sind Luzern, Sursee, Schenkon, Vitznau, Weggis, Greppen, Meggen, Neuenkirch, Rothenburg, Hochdorf, Dierikon, Eich und Mauensee. Mehr noch: Sie haben beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht, weil die Vorlage gegen Bundesrecht verstosse. Erhalten sie Recht, muss die Abstimmung wiederholt werden.

60 Franken

Die Zusatzbelastung durch die AFR in den Gemeinden pro Einwohner und Jahr darf diese Summe nicht übersteigen. Wenn doch, kommt ein Härteausgleich zum Zug und die betroffenen Gemeinden erhalten während sechs Jahre Ausgleichszahlungen. Betroffen wären Meggen, Luzern, Weggis, Schenkon, Greppen, Sursee, Eich und Gisikon.

2 Vorlagen

sind mit der AFR verknüpft: das kantonale Steuergesetz sowie die eidgenössische Steuer- und AHV-Reform, kurz STAF. Obwohl über die STAF erst am 19. Mai abgestimmt wird und das Steuergesetz noch durchs Parlament muss, hat der Luzerner Regierungsrat die damit anfallenden Mehreinnahmen schon im AFR-Paket mit einberechnet.

26. November 2018

An diesem Tag drohte der kantonale Gewerbeverband damit, das Referendum gegen das kantonale Steuergesetz zu ergreifen, sollten die Firmensteuern erhöht werden. Die Mehreinnahmen aus diesem Steuergesetz sind bereits in die AFR einberechnet. Wenig später schmiedeten die CVP, FDP und SVP einen Kompromiss und versenkten Teile der Steuererhöhung.

3 Anläufe

brauchte das Luzerner Parlament, um die AFR zu beraten – einen mehr als üblich. Grund: An der Session vom 3. Dezember 2018 strich eine Mehrheit aus CVP, SP, Grüne und GLP die Vorlage kurzerhand von der Traktandenliste, weil unklar war, ob das Referendum gegen die zusammenhängende Steuervorlage des Bundes überhaupt zu Stande kommt.

6 Stunden

dauerte die erste Beratung der AFR und der damit zusammenhängenden kantonalen Steuergesetzrevision im Kantonsrat. Nicht weniger als 37 Parlamentarier meldeten sich an diesem 29. Januar 2019 zu Wort – oft mit gesalzenen Voten. Dank eines bürgerlichen Kompromisses zwischen CVP, FDP und SVP kam das «Jahrhundertwerk» mit 67 zu 37 Stimmen durch.

66:43 Stimmen

hiess das Ergebnis der Schlussabstimmung der zweiten und letzten Beratung der AFR am 18. Februar 2019. Eine Mehrheit der CVP, FDP und SVP drückte die Reform durch das Parlament und ebnete damit den Weg für die Volksabstimmung. Interessant: Einige bürgerliche Politiker, die in der ersten Beratung noch für die Vorlage stimmten, waren nun dagegen.

19. Mai 2019

An diesem Tag – also in einem Monat – ist die Abstimmung über die AFR. Gleichzeitig findet auch der Urnengang für die eidgenössische Steuer- und AHV-Reform (STAF) statt. Sollte die STAF abgelehnt werden, steht die AFR zum Teil ohne finanzielle Grundlage da – die Finanzierung dieser komplexen Reform müsste damit von neuem ausgehandelt werden.

1. Januar 2020

sollen die meisten Punkte der AFR in Kraft treten. Gleiches gilt für das eng zusammenhängende kantonale und eidgenössische Steuergesetz. Voraussetzung ist natürlich, dass die Vorlagen an der Urne angenommen werden. Wenn nicht, soll die AFR-Abstimmung erst 2020 durchgeführt werden, fordern die Linksparteien und 13 Gemeinden.

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