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Luzern

Der Corona-Lockdown verunsichert Ladenbesitzer – wegen zum Teil unklarer Vorgaben

Was sind Güter des täglichen, kurzfristigen Gebrauchs? Die Definition ist nicht immer klar. Das stellt viele Geschäfte vor schwierige Aufgaben.
Hier ist die Sachlage klar: Früchte sind Güter des täglichen Gebrauchs. Deshalb darf der Luzerner Wochenmarkt an der Reuss in Luzern trotz Ladenschliessungen weiter stattfinden.
(Bild: Patrick Hürlimann (Luzern, 17. März 2020))

Hugo Bischof

Vorneweg eine für viele Luzernerinnen und Luzerner erfreuliche Nachricht: Der Wochenmarkt entlang der Reuss am Dienstag- und Samstagvormittag (Fischmarkt am Freitag) bleibt offen. Diesbezüglich seien viele Marktbesucher am vergangenen Samstag verunsichert gewesen, berichtet eine Marktfahrerin.

Seit dem 18. Januar gelten die verschärften Covid-19-Anordnungen des Bundes. Restaurants sowie Kultur-, Sport- und Freizeitanlagen bleiben bis mindestens Ende Februar geschlossen. Neu schliessen müssen Einkaufsläden und Märkte, ausser jene, die Güter des täglichen und kurzfristigen Bedarfs anbieten. Wo genau aber liegt die Grenze zwischen täglichem und nicht-täglichem Gebrauch?

Von Moos: Sportabteilung ist zu, Skiverleih ist möglich

Von Moos Sport + Hobby AG, das Fachgeschäft für Heimwerken, Garten und Trekking am Kasernenplatz in Luzern, hat geöffnet. Allerdings darf es nur einen Teil seines Angebots offenhalten. Die Sportabteilung ist geschlossen. Eine Ausnahme ist die Skivermietung. Diese ist gemäss Covid-Verordnung des Bundes weiterhin möglich (Von Moos vermietet allerdings nur Kinderski). «Auch Gartenmöbel und Grills dürfen wir nicht verkaufen, dafür Eisenwaren, Werkzeuge, Schrauben, Beschläge, Baustoffe – etwa Holz und Leim», sagt Von-Moos-Geschäftsführer Jürg Moll.

Erlaubt seien auch Schlüsseldienst und Reinigung. Moll nennt zwei Beispiele: «Geht bei einem Einbruch ein Schloss zu Bruch, kann man bei uns im Laden ein neues kaufen. Wer im Homeoffice neue Räder für seinen Bürostuhl braucht, kann diese ebenfalls bei uns kaufen.» Erlaubt ist weiterhin der Verkauf auf Bestellung. Dabei wird die Ware telefonisch oder online bestellt und danach im Laden abgeholt (Click and Collect). Die anderen Produkte müssen abgedeckt oder abgesperrt werden.

Die Situation sei unbefriedigend, sagt Moll. Was der Begriff «kurzfristiger Bedarf» genau bedeute, werde sicher zu kontroversen Diskussionen führen:

«Die Konkurrenz wird genau schauen, was der andere verkauft, und dann allenfalls reklamieren.»

Es werde sicher auch zu Kontrollen kommen. Moll erwartet, dass der Kanton die Vorgaben präzisieren wird. Dieser verweist auf Anfrage auf die aktuelle Liste des Bundes. Beim ersten Lockdown vom 17. März bis 26. April 2020 war Von Moos Hobby + Sport AG ganz geschlossen. Es gab eine Station zum Abholen bestellter Waren.

Kleider- und Schuhgeschäfte geschlossen

Kleider- und Schuhläden müssen aufgrund der neuen Covid-19-Verordnung des Bundes geschlossen bleiben. Einzig Strumpfwaren, Unterwäsche und Babybekleidung dürfen angeboten werden, «soweit sie nach Art und Preis Verbrauchsgütercharakter haben», heisst es in der Verordnung. Das wäre für das Dessousgeschäft Schärer-Linder an der Zentralstrasse in Luzern eigentlich ein positives Signal. Dennoch habe man sich für eine Schliessung entschieden, sagt Geschäftsführer Patrick Kuster.

Auch er kritisiert, dass vieles in den Vorgaben des Bundes unklar sei. Weshalb Strumpfwaren zwar grundsätzlich verkauft werden dürfen, «hochpreisige» Strumpfwaren jedoch nicht, leuchtet ihm nicht ein: «Das grenzt an Wettbewerbsverzerrung.» Dass er das Geschäft vorübergehend schliessen muss, trägt Kuster mit Fassung: «Es gibt in der jetzigen Situation ohnehin wenig Laufkundschaft.» Online oder telefonisch kann man aber auch bei Schärer-Linder weiterhin Artikel bestellen und diese dann abholen.

Sportgeschäft mit Live-Videoberatung

Etwas Spezielles einfallen liess sich die Migros bei ihren SportXX-Läden. Diese wurden aufgrund der Covid-Verordnung zwar alle geschlossen. Für den Verkauf im Online-Shop wird jetzt aber eine Live-Videoberatung angeboten, sagt Antonia Reinhard, Sprecherin der Genossenschaft Migros Luzern. «Dabei können sich Kundinnen und Kunden das gewünschte Produkt von einem Mitarbeitenden zeigen und Fragen beantworten lassen.» Auch hier gibt es das Click-and-Collect-Angebot: Die online bestellten Produkte können in der Filiale abgeholt werden. Auch der Skiverleih wird bei SportXX zurzeit nur noch online durchgeführt. Das gewünschte Material muss mittels Online-Reservation vorbestellt werden.

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