(pw) Für die Abwicklung und Auszahlung der Anträge für Härtefallgelder für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab 5 Millionen Franken steht der Kanton in der Pflicht. Wie der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung schreibt, muss der er die Gelder, die der Bund ausrichtet, zuerst aus der eigenen Kasse zahlen. Wegen des im Kanton Luzern geltenden Bruttoprinzips muss der Kanton die volle Ausgabe bewilligen lassen.
Aufgrund von Schätzungen rechnet die Luzerner Regierung mit Ausgaben im Umfang von 81 Millionen Franken. Die Hochrechnung sei auf Basis der bisher eingereichten Gesuche vorgenommen worden.
Stand 26. April 2021 haben 64 Betriebe mit einem Umsatz von mehr als 5 Millionen Franken ein Gesuch eingereicht. 28 dieser Unternehmen haben Jahresumsatz zwischen 10 und 25 Millionen Franken in ihrem Antrag angegeben, heisst es in der Mitteilung weiter. Und zirka ein Dutzend Betriebe, die ein Gesuch eingereicht haben, verzeichnen einen Umsatz, der höher ist als 25 Millionen Franken. Abgegolten werden den Unternehmen die ungedeckten Fixkosten nach drei Kategorien (8 Prozent, 15 Prozent und 25 Prozent), dies im Zeitraum von Januar 2020 bis und mit Juni 2021. So schreibt der Kanton:
«Der Luzerner Regierungsrat hat folglich am 4. Mai 2021 gebundene Ausgaben in der Höhe von 81 Millionen Franken bewilligt, um die Unternehmen ab 5 Millionen Franken abzugelten.»
Es handle sich dabei um gebundene Ausgaben, weil der Bund den Kantonen bei der Berechnung der Härtefallgelder keinen massgeblichen Handlungsspielraum gewähre.
Die bisherigen Schätzungen umfassen den Mittelbedarf für ungedeckte Fixkosten des Jahres 2020. Um auch den Bedarf für Abgeltungen des Geschäftsjahres 2021 abzudecken, wird der Kanton Luzern zu einem späteren Zeitpunkt erneut eine Hochrechnung vornehmen, heisst es in der Medienmitteilung.
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