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Luzern

Kanton Luzern passt Angebote für Menschen mit Behinderung an

Ambulant und stationär: Das soll im Kanton Luzern für Menschen mit Behinderung gelten. Der Kantonsrat hiess entsprechende Gesetzesänderungen einstimmig gut.

(avd) Menschen mit Behinderungen können im Kanton Luzern bald auf ein besseres ambulantes Angebot zugreifen. Der Luzerner Kantonsrat hiess die entsprechende Teilrevision des Gesetzes über soziale Einrichtungen in zweiter Beratung mit 101 zu 0 Stimmen gut. Demnach werden in ambulante und stationäre Angebote gleich behandelt. Die Umsetzung ist auf Anfang 2020 geplant.

Weitere Entscheide aus dem Luzerner Kantonsrat:

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