notifications
Luzern

Kanton Luzern setzt Bundesvorgaben um: Gäste aus Risikoländern sind unerwünscht

Grossveranstaltungen verboten: Der Kanton Luzern setzt die Corona-Verordnung des Bundesrats um und führt eine Meldepflicht für Veranstalter ein.
David Dürr. (Bild: PD)

Zéline Odermatt

«Der Schutz der Bevölkerung geniesst höchste Priorität für den Luzerner Regierungsrat – darum tragen wir diese vom Bundesrat erlassene Verordnung mit.» So lässt sich Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf (CVP) in einer Mitteilung zitieren, die der Kanton am Freitag verschickt hat. Wie der Bundesrat bekannt gab, werden aufgrund des Corona-Virus alle Grossveranstaltungen ab 1000 Personen bis zum 15. März verboten. Die getroffenen Massnahmen seien notwendig und würden dazu dienen, die Häufigkeit von Übertragungen zu reduzieren, schreibt der Kanton weiter. Konkret bedeutet dies:

  • Öffentliche oder private Veranstaltungen im Kanton Luzern, an denen sich gleichzeitig mehr als 1000 Personen aufhalten, sind aufgrund der bundesrätlichen Verordnung in jedem Fall untersagt. Die Absage dieser Anlässe ist Sache der Veranstalter.
  • Im Kanton Luzern haben die Veranstalter zudem alle Veranstaltungen mit internationaler Beteiligung (Publikum oder Auftretende, die aus Risikogebieten im Ausland einreisen) abzusagen.
  • Für alle übrigen Veranstaltungen im Kanton Luzern müssen die Veranstalter zusammen mit der Dienststelle Gesundheit und Sport eine Risikoabwägung vornehmen. Wer nicht auf die Durchführung einer Veranstaltung verzichten will, hat sie deshalb unter der Telefon-Nr. 041 228 73 84 vorgängig zu melden.

Keine Untergrenze für Bewilligung in Luzern

In Nidwalden können Veranstalter bei Bedarf mit dem kantonalen Gesundheitsamt Kontakt aufnehmen, in Schwyz dürfen Anlässe mit weniger als 1000 Personen bis auf weiteres durchgeführt werden. In Zug müssen sich Organisatoren von Events mit mehr als 200 Personen bei den Behörden melden.

In Luzern gibt es keine solche Untergrenze. David Dürr, Dienststellenleiter Gesundheit und Sport, sagt jedoch:

«Auch in Luzern werden wir sicher berücksichtigen, wie gross die Veranstaltung ist. Die Anzahl spielt vor allem dann eine Rolle, wenn es darum geht, dass nach einem positiven Test alle Betroffenen kontaktiert werden können, die mit der positiv getesteten Person Kontakt hatten. Die Anzahl ist dabei nicht das alleinige Merkmal.»

Einen Schritt weiter als die übrigen Zentralschweizer Kantone gehen Luzern und Zug mit dem Verbot von Anlässen mit internationaler Beteiligung. Dürr erklärt: «Die Durchführung von Veranstaltungen wird untersagt, wenn damit gerechnet werden muss, dass Personen teilnehmen, die sich in den letzten 14 Tagen in einem Gebiet aufgehalten haben, wo das Virus besonders verbreitet ist.» Die aktuellen Risikogebiete seien der Website des Bundesamts für Gesundheit zu entnehmen. Dort waren am Freitagabend die Länder China, Iran, Südkorea, Singapur, sowie Gebiete in Norditalien aufgeführt.

Der Kanton weist zudem darauf hin, dass die Bewilligung eines Anlasses nicht bedeutet, dass ein Risiko ausgeschlossen werden kann. Allgemein werde Veranstaltern empfohlen, Vorrichtungen zum Händewaschen oder zum Desinfizieren bereitzustellen. Die zuständigen Behörden würden die Einhaltung der Massnahmen überwachen, hält der Kanton in der Mitteilung fest. So seien beispielsweise jederzeit unangemeldet Kontrollen möglich. Dürr erklärt:

«Das Epidemiegesetz sieht für Widerhandlungen Bussen vor. Die Höhe muss im konkreten Fall festgelegt werden.»

Besonders das Verbot, dass Besucher, die sich in Risikogebieten aufgehalten haben, nicht an Veranstaltungen teilnehmen, könne man in vielen Fällen jedoch nicht genau kontrollieren. «Wir appellieren an das Verantwortungsbewusstsein der Bevölkerung und den gesunden Menschenverstand», sagt Dürr und fügt an: «Mit einem gewissen Risiko müssen wir – wie auch im täglichen Leben – leben. Wenn aber beispielsweise bei einem wesentlichen Teil des Zielpublikums oder der Künstler das Risiko erhöht ist, dass sie das Virus tragen, kann eine Veranstaltung abgesagt werden», sagt David Dürr, Leiter der Dienststelle Gesundheit und Sport.

Kommentare (0)