Am 29. November 2021 hat die Luzerner Stimmbevölkerung den Gegenvorschlag zu den Initiativen Luzerner Kulturlandschaft angenommen. Dieser schreibt einen stärkeren Schutz von Kulturland allgemein und von Fruchtfolgeflächen im Besonderen vor, was eine Revision der Planungs- und Bauverordnung (PBV) mit sich bringt. Bei dieser Gelegenheit wird die PBV in weiteren Punkten angepasst, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Luzern.
Die Teilrevision umfasst die folgenden wesentlichen Themen: Umsetzung Gegenvorschlag Kulturlandinitiative, vollständig datenbasierte Richt-, Zonen- und Sondernutzungsplanung, Publikationspflicht Kantonsblatt, Vorgehen bei Aufhebung privatrechtlicher Baubeschränkungen, elektronische Baugesuchseingabe und öffentliche Auflage des Gesuchs sowie Gebühren im koordinierten Baubewilligungsverfahren.
Das Vernehmlassungsverfahren dauert drei Monate, vom 13. September bis zum 17. Dezember 2021. Die Vernehmlassung wird digital mit dem Online-Tool «E-Mitwirkung» durchgeführt. (fmü)
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