notifications
Luzern

Kantonsrat: Luzern regelt nach Bundesgerichtsurteil Prämienverbilligung neu

Im Kanton Luzern werden die Prämienverbilligungen neu geregelt. Der Kantonsrat hat einen Gegenvorschlag zur SP-Initiative «Sichere Prämienverbilligung - Abbau verhindern» gutgeheissen. Auf Forderungen der SP für weitergehende Entlastungen ging er nicht ein.

Das Parlament stimmte am Montag mit 113 zu 0 Stimmen dem Gegenvorschlag zu. Die Volksinitiative lehnte es in der Schlussabstimmung mit 90 zu 25 Stimmen ab.

Der Kantonsrat gab dem Gegenvorschlag den Vorzug, weil dieser «umfassender, lückenloser und weitergehender als die Initiative» sei. SP und Grüne waren damit aber nicht ganz zufrieden.

Marcel Budmiger (SP) sagte, es sei ein guter Gegenvorschlag für Familien, aber nicht für Einzelpersonen in bescheidenen Verhältnissen. Er forderte eine höhere Einkommensgrenze und drohte bei einer Ablehnung der Korrektur eine gerichtliche Überprüfung an.

Support von den Grünen und der GLP

Unterstützung erhielt die SP von den Grünen und der GLP. Mit einer grosszügigeren Lösung für Einzelpersonen in bescheidenen Verhältnissen könne der Grundsatz, dass sich Arbeit lohnen solle, umgesetzt werden, sagte Claudia Huser (GLP).

Auch die vorberatende Kommission sprach sich für eine höhere Einkommensgrenze aus. Ihr Vorschlag hätte dem Kanton und den Gemeinden Mehrkosten von total 9 Millionen Franken gebracht. Der Kantonsrat lehnte diese Variante sowie eine der SP mit Mehrkosten von 5 Millionen Franken deutlich ab.

CVP, FDP und SVP erklärten, dass der Kanton und die Gemeinden die zusätzlichen Kosten nicht tragen könnten. Für Ablehnung plädierte auch Sozialdirektor Guido Graf. Korrekturen bei den unteren Einkommen sollen später und im Rahmen einer Gesamtschau gemacht werden, sagte er.

SP ging juristisch vor

Die SP hatte die Volksinitiative als Reaktion auf die Sparmassnahmen im Kanton Luzern lanciert. Sie will damit erreichen, dass die Mittel bei der Prämienverbilligung nicht weiter abgebaut werden. Zudem sollen Mindeststandards im Gesetz festgelegt werden; Änderungen könnten damit mit dem Referendum bekämpft werden.

Die SP Luzern ging auch juristisch in Sachen Prämienverbilligung gegen den Regierungsrat vor und erhielt Anfang 2019 vom Bundesgericht Recht. Demnach hat Luzern zu viele Personen mit einem mittleren Einkommen von der Prämienverbilligung ausgeschlossen. Die Initiative wurde durch das Bundesgerichtsurteil teilweise überholt, weshalb sich der Regierungsrat für einen Gegenvorschlag entschied. Dieser soll Mitte 2020 in Kraft treten. (sda)

Kommentare (0)