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Luzern

Bordellbesitzerin soll für 6,5 Jahre hinter Gitter

Während zwei Jahren hat die 54-Jährige vornehmlich Thailänderinnen ausgenutzt und als Sexsklavinnen gehalten. Die Staatsanwaltschaft hat die Untersuchungen abgeschlossen.
Die Luzerner Staatsanwaltschaft hat die Anklage ans Kriminalgericht überwiesen. (Bild: sam)

Sandra Monika Ziegler

Der thailändischen Bordellbetreiberin wird vorgeworfen, dass sie während knapp zwei Jahren von verschiedenen thailändischen Menschenhandelsorganisationen mindesten 29 Sexarbeiterinnen ohne gültige Aufenthalts- und Arbeitspapiere übernommen und diese in ihrem Bordell an der Baselstrasse in der Stadt Luzern zur Prostitution gezwungen und finanziell ausgebeutet hat. So steht es in der Anklage, die die Staatsanwaltschaft ans Luzerner Kriminalgericht überwiesen hat.

Falsche Versprechen

Der Frau wird vorgeworfen, den Frauen aus Thailand falsche Versprechungen gemacht zu haben. Den Frauen, meist aus ärmlichen Verhältnissen, sei gesagt worden, sie könnten in der Schweiz arbeiten und so ihre Familien zu Hause unterstützen. Der Transfer wurde von einer Organisation in Thailand vorgenommen. Dieser mussten die Sexarbeiterinnen laut Anklage die Reise- und Vermittlungskosten über die Beschuldigte abbezahlen und so die Hälfte ihres Einkommens aus der Prostitution abgeben. Die Bordellbetreiberin überwachte die Frauen und liess ihnen kaum Freiheit. Sie hielt sie quasi als Sexsklavinnen. Aufgeflogen ist die Frau bei einer koordinierten Aktion der Luzerner Polizei. Die Frau musste rund einen Monat in Untersuchungshaft und lebt seither mit Auflagen – wie Meldepflicht und Ausweisentzug – in Freiheit.

Menschenhandel und Geldwäscherei

Die Staatsanwaltschaft schreibt in der Anklage: Die Abhängigkeitsverhältnisse und Hilflosigkeit der Sexarbeiterinnen waren der Beschuldigten bewusst. Ihr wird vorgeworfen, dass sie die Verletzlichkeit und Zwangslage skrupellos ausnutzte, um ihre eigenen Gewinne zu maximieren. Sie fordert für die beschuldigte Thailänderin eine Haftstrafe von 6,5 Jahren und eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Ihr werden folgende Straftatbestände vorgeworfen: gewerbsmässiger Menschenhandel, mehrfache Förderung der Prostitution, Widerhandlung gegen das Ausländergesetz und banden- und gewerbsmässige Geldwäscherei.

Der Verhandlungstermin am Luzerner Kriminalgericht ist noch offen, es gilt die Unschuldsvermutung.

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