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Luzern

Region Luzern: Zwist um Grösse von Quartierläden

Neue, grosse Ladenflächen sollen nur noch in den Ortszentren erlaubt sein. Dieses Ziel will Luzern Plus festschreiben. Doch Emmen und Ebikon legen sich quer.
Grosse oder kleine Ladenflächen in Quartieren? Diese Frage will der Teilrichtplan Detailhandel von Luzern Plus regeln. (Bild: Pius Amrein, 21. März 2018)

Beatrice Vogel

Spätestens seit dem Bau der Mall of Switzerland wird in der Region Luzern darüber diskutiert, ob grosse Einkaufszentren überhaupt noch zeitgemäss sind. Der regionale Entwicklungsträger Luzern Plus hat dieses Thema in seinem Teilrichtplan Detailhandel aufgegriffen. So sollen grössere Einkaufs- und Fachmarktzentren nur noch in Ortskernen zugelassen werden. Dadurch sollen die Ortskerne als Versorgungszentren gestärkt und die Zersiedelung gestoppt werden. Auch der Verkehr soll damit siedlungsverträglich gesteuert werden.

Im Grundsatz wird dieses Vorhaben von den Luzern-Plus- Gemeinden gutgeheissen. Aber anders als das Hochhauskonzept, das an der letzten Delegiertenversammlung im Juni einstimmig gutgeheissen wurde, haben die Delegierten den Teilrichtplan Detailhandel zur Überarbeitung zurückgewiesen. Offenbar entstand an der Versammlung eine kontroverse Diskussion über die Grösse von Ladenflächen in Quartieren. Strittig war dabei der im Teilrichtplan festgehaltenen Grundsatz, dass ausserhalb der Ortskerne, und insbesondere in den Arbeitszonen, der Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs nur in Quartierläden zugelassen sein soll. Und diese dürfen maximal 300 Quadratmeter gross sein. Für einige, vor allem grössere Gemeinden der Agglomeration ist diese Obergrenze zu starr. Insbesondere die Gemeinde Emmen wehrt sich dagegen.

Emmen wünscht mehr Spielraum für Detailhändler

«In einem eher peripher gelegenen Quartier wie etwa Erlen, in dem mehrere Tausend Einwohner leben, sollte es möglich sein, dass ein Detailhändler auch einen grösseren Laden betreiben kann», sagt Nikola Janevski, Medienverantwortlicher der Gemeinde Emmen. Es gehe nicht darum, dort Ladenflächen von 1000 Quadratmetern zu erlauben, «aber es sollte einen gewissen Spielraum geben», sodass auch Quartierläden möglich seien, die leicht grösser sind, beispielsweise 350 Quadratmeter.

Die Gemeinde Emmen begründet den Einwand damit, dass ein Quartier in Emmen nur bedingt mit Quartieren von kleineren Gemeinden wie etwa Root vergleichbar ist. Eine Möglichkeit, die Emmen zur Lösung des Problems vorgeschlagen hat: Wird die Obergrenze überschritten, soll es die Zustimmung des Vorstands von Luzern Plus für den Bau benötigen. Der Emmer Gemeinderat hatte bereits während der öffentlichen Auflage diesen Antrag gestellt, jedoch wurde er von Luzern Plus nicht in die Überarbeitung aufgenommen.

Darüber hinaus hat Emmen keine Einwände gegen den Teilrichtplan, wie Janevski betont. «Wir befürworten, dass mit dem neuen Teilrichtplan die Koordination zwischen den Gemeinden bezüglich neuen Einkaufszentren und Fachmärkten sichergestellt werden soll.»

Kriens: 300 Quadratmeter reichen aus

Der Gemeinderat Ebikon unterstützt das Anliegen Emmens, wie Gemeindepräsident Daniel Gasser (CVP) auf Anfrage sagt. «Obwohl der Teilrichtplan grundsätzlich die richtigen Weichen für die Zukunft stellt, erscheint uns die absolute Festlegung auf 300 Quadratmeter für urbane Gebiete in der wirtschaftlichen Entwicklung zu einschränkend.» Das solle aber keineswegs ein Freipass sein, betont Gasser, sondern Flächen knapp über 300 Quadratmeter sollen durch ein beurteilendes Gremium bewilligt werden können.

Anders sieht dies der Gemeinderat von Kriens. Er unterstützt die Begrenzung der Ladenfläche aus zwei Gründen: «Wir wollen das Gewerbe in unseren Zentrumszonen, diese sollen grundsätzlich gestärkt werden», sagt Gemeindepräsident Cyrill Wiget (Grüne). «Und zweitens führen verkehrsintensive Nutzungen auf der grünen Wiese zu Mehrverkehr und Stau. Das wollen wir ebenfalls vermeiden.» Die angestrebte Grösse von 300 Quadratmetern reiche für Güter des täglichen Bedarfs aus. Trotzdem sei Kriens offen für eine Diskussion, betont Wiget.

Die Diskussion ist insofern wichtig, da der Teilrichtplan Detailhandel behördenverbindlich sein soll. Das heisst: Stimmen die Gemeinden diesem zu, müssen sie sich auch daran halten.

Neuer Versuch im Sommer 2019

Der Gemeindeverband Luzern Plus muss nun den Teilrichtplan überarbeiten. Geschäftsführer Armin Camenzind rechnet damit, dass in etwa einem Jahr eine erneute Vernehmlassung durchgeführt wird und die Delegierten im November 2019 über den revidierten Teilrichtplan befinden können.

«Wir verstehen, dass eine Flexibilisierung der Ladenflächen wegen der unterschiedlichen Grösse, Verdichtung und Struktur der Luzern-Plus-Gemeinden gewünscht ist», so Camenzind. Wie diese Flexibilisierung aussehen könne, werde nun erarbeitet. Grundsätzlich stellen sich dabei mehrere Grundsatzfragen. Zum Beispiel: Wie hoch soll die Grenze der Ladenfläche sein und was ist eigentlich der Quartierbedarf an Lebensmitteln?

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