notifications
Luzern

Stadtrat beantragt mehr Stellen für die Sozialen Dienste

Der Luzerner Stadtrat legt im Bericht und Antrag «Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Standards in den Sozialen Diensten» dem Parlament drei Massnahmen vor. Er beantragt die Umwandlung von befristeten in unbefristete Stellen und eine Pensenaufstockung.
Sozialamt von Luzern. (Symbolbild)  (Bild: Luzerner Zeitung)

Bisher werden die Gelder der verbeiständeten Personen in einer Art Sammelkonto, auch Poolkonto genannt, verwaltet. Alle Ein- und Auszahlungen der Gelder werden heute über dieses Poolkonto abgewickelt. Rechnungen oder offene Forderungen, wie zum Beispiel eine unmittelbar fällige Rechnung, werden mittels Poolkonto gedeckt – unabhängig davon, ob das Guthaben der entsprechenden Person diese Ausgabe aktuell decken kann oder nicht.

Das Guthaben kann zum Beispiel nicht ausreichend sein, weil eine Rente oder anderes regelmässiges Einkommen noch nicht eingetroffen ist. Diese Bevorschussung ist aufgrund der Verordnung über die Vermögensverwaltung im Rahmen der Beistandschaft oder Vormundschaft (VBVV) nicht mehr zulässig, wie die Stadt Luzern in einer Mitteilung schreibt. Begründet wird dies damit, dass alle Klienten-Gelder über ein eindeutig zugeordnetes Konto pro Klientin beziehungsweise Klient bei einer Bank verwaltet werden müssen. Dies habe Auswirkungen auf die Sozialhilfe: Da eine Bevorschussung im bisherigen Rahmen nicht mehr erlaubt ist, müssen unmittelbar fällige Rechnungen via Antrag auf Sozialhilfe beglichen werden. Der deswegen anfallende Mehraufwand im Bereich Existenzsicherung der Sozialhilfe kann nur mit zusätzlichen personellen Ressourcen bewältigt werden, wie die Stadt schreibt.

Unbefristete Stellenprozente im Kampf gegen Missbrauch

Die sogenannte Jahresdeklaration ist ein Kontroll- und Qualitätssicherungsinstrument. Sie unterstützt die rechtskonforme Ausrichtung von Sozialhilfeleistungen und beugt eventuellem Missbrauch von Sozialhilfebezug vor. Ziel der jährlichen Anspruchsüberprüfung sei es, einem allfälligen Missbrauch von Sozialhilfegeldern systematisch entgegenzutreten und alle möglichen subsidiären Leistungen zu Gunsten der Sozialhilfebeziehenden geltend zu machen. Subsidiäre Leistungen sind beispielsweise Prämienverbilligungen oder vorhandenes Einkommen oder Vermögen. Bei Bedarf werden Rückerstattungen eingefordert. Die Jahresdeklaration wurde seit einigen Jahren praktiziert. Im Kontext der Missbrauchsbekämpfung wurden die Kontrollmassnahmen in den letzten Jahren intensiviert, heisst es in der Mitteilung. Dies führte zu einem Mehraufwand.

Die Stadt teilt mit, dass aufgrund einer hohen Personalfluktuation die systematische Anspruchsüberprüfung ausgesetzt werden musste. Der Prozess konnte nach rund einem Jahr mit zusätzlichen, bis Ende 2021 befristeten Stellenprozenten wiederaufgenommen werden. Gemäss Stadt Luzern konnten seither unrechtmässige Bezüge von wirtschaftlicher Sozialhilfe von rund 130'000 Franken eingefordert werden. Die Jahresdeklaration wird den Sozialdiensten von der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (Skos) zur Qualitätssicherung sehr empfohlen. Wenn der Grosse Stadtrat die Überführung der befristeten in unbefristete Stellen bewilligt, unterstützt er gleichzeitig die Vorgabe des kantonalen Sozialhilfegesetzes, heisst es in der Mitteilung weiter.

Ab 2023 eine Festanstellung

Bei der Einzelfallrevision werden Sozialhilfedossiers systematisch nach ausgewählten Kriterien geprüft. Im Unterschied zur Jahresdeklaration findet diese Prüfung «sur Dossier» und nicht in Zusammenarbeit mit den betroffenen Personen statt. Die Einzelfallrevision wurde vom Stadtrat im Rahmen eines Pilotprojekts befristet bis Ende 2022 bewilligt. Wie der Mitteilung zu entnehmen ist, soll für die Weiterführung und definitive Einführung der Einzelfallrevision ab 2023 die befristete Stelle in eine Festanstellung überführt werden. Die systematische Überprüfung der Sozialhilfedossiers gebe Auskunft über Stärken und Mängel in der Fallführung der Mitarbeitenden sowie mögliche Verbesserungsmassnahmen. Die Einzelfallrevision sei nicht zwingend im Sozialhilfegesetz vorgesehen, werde aber – analog zur Jahresdeklaration – von der Skos empfohlen.

Parlament wird im November darüber beraten

Der Grosse Stadtrat werde voraussichtlich am 25. November 2021 über den Bericht und Antrag «Umsetzung gesetzlicher Vorgaben und Standards in den Sozialen Diensten» beraten. Der Stadtrat beantragt beim Grossen Stadtrat einen Sonderkredit für die Umwandlung von befristeten in unbefristete Stellen und Pensenaufstockungen über 370'000 Franken für das Jahr 2022 und von 510'000 Franken jährlich für die Folgejahre. (pl)

Kommentare (0)