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Luzern

Urteil im Fall des getöteten Polen: Luzerner Todesfahrer soll neun Jahre ins Gefängnis

Das Luzerner Kriminalgericht spricht sich für eine höhere Gefängnisstrafe aus, als die Staatsanwaltschaft gefordert hat.
Spurensicherung an der Reusseggstrasse.  ((Bild: Beat Kälin/newspictures.ch))

Evelyne Fischer

Ein Mann stirbt, ein zweiter wird schwer verletzt, der dritte touchiert: Die nächtliche Fahrt eines Luzerners im August 2017 hatte verheerende Folgen. Der schweizerisch-kroatische Doppelbürger aus der Region soll seinen BMW absichtlich in drei Polen gelenkt haben. Jüngst musste sich der heute 26-Jährige vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten (Artikel vom 13. Februar).

Für die Todesfahrt auf der Reusseggstrasse in Luzern, in der Nähe der früheren Kehrichtverbrennungsanlage, soll der Beschuldigte nun neun Jahre ins Gefängnis. Wegen eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Das am Freitag veröffentlichte Urteil des Luzerner Kriminalgerichts liegt erst im Dispositiv vor und ist noch nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwältin hatte in der Anklageschrift noch eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren gefordert, diese aber in ihrem Plädoyer auf acht Jahre erhöht. Der Verteidiger, der bereits Berufung angemeldet hat, sprach sich für eine 18-monatige Freiheitsstrafe in bedingtem Vollzug aus. Der Beschuldigte habe weder willentlich noch wissentlich einen Menschen töten wollen.

308 Tage hat er bereits abgesessen

Das Gericht auferlegt dem Beschuldigten, der derzeit auf freiem Fuss ist, auch eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen à 160 Franken, insgesamt also 4800 Franken, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Ferner hat der selbstständige Lüftungsmonteur ohne Vorstrafen eine Busse von 200 Franken zu bezahlen. Angerechnet werden ihm 308 Tage, die er bereits abgesessen hat. Davon 303 Tage in Untersuchungshaft. Zu tragen hat er überdies die Verfahrenskosten, die sich inzwischen auf fast 60'000 Franken belaufen.

Wie es in der Kurzbegründung heisst, bleiben Pässe und Identitätskarten des Beschuldigten bis mindestens Mitte Juni in den Händen der Behörden. Einmal wöchentlich muss der Luzerner zudem persönlich am Schalter der Staatsanwaltschaft vorbeigehen. Es bestehe Fluchtgefahr, hält das Gericht fest.

Polen sollen Beschuldigten beschimpft haben

Das Unglück hatte sich in einer Samstagnacht um 2.15 Uhr ereignet. Die drei Polen waren angetrunken und sollen den Beschuldigten und seinen Cousin beim Strassenstrich im Industriegebiet Ibach «aus heiterem Himmel» beschimpft und angegriffen haben. Zu Fuss zogen die Polen darauf in Richtung Seetalplatz von dannen, der Beschuldigte und sein Cousin fuhren ebenfalls auf dieser Route heimwärts. Er habe geglaubt, einer der Polen wolle etwas auf sein Auto werfen und habe dann vermutlich im Schock das Steuer losgelassen, so der Beschuldigte.

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