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Stadt Zug

Motion verlangt Gewerbeflächen und bezahlbaren Wohnraum auf dem Steinlager-Areal

Es fehlt in der Stadt nicht nur an bezahlbarem Wohnraum. Auch das lokale Gewerbe sucht erschwingliche Flächen. 

Es soll ein lokales Handwerker- und Gewerbezentrum, inklusive bezahlbarem Wohnraum auf dem Stadtzuger Steinlager-Areal an der nördlichen Industriestrasse entstehen. Das verlangt eine Motion der Gemeinderäte Benny Elsener (Mitte), Roman Küng (SVP) und Daniel Blank (FDP).

Sie laden den Stadtrat ein, «in der Mischzone auf der Parzelle Steinlager, das einheimische Gewerbe zu berücksichtigen und zu priorisieren».

Die Wohnungen an der General-Guisan-Strasse 24-30 gehören der Stadt Zug.
Bild: Bild: Stefan Kaiser

Die lokalen Handwerksbetriebe leiden unter dem Mangel an Gewerbeflächen in der Stadt. Es sei eine rege Nachfrage nach bezahlbaren Räumlichkeiten feststellbar. Dabei gelte es auch zu verhindern, dass Gewerbebetriebe aus der Stadt wegzögen, weil sie den notwendigen, erschwinglichen Raum für allfällige Erweiterungen nicht fänden. Ebenso würden erschwingliche Gewerberäume dafür sorgen, dass die Konkurrenzfähigkeit städtischer Betriebe erhalten bliebe.

Das Areal Steinlager biete «mit rund 5700 Quadratmetern städtischem Boden und einem Landstreifen von etwa 770 Quadratmetern der PK V-Zug die Möglichkeit, für eine gemischte, genossenschaftliche Nutzung von Gewerbe und Wohnen», schreiben die Motionäre.

Motion gibt konkreten Auftrag

Mehrere Vorhaben und ein Wettbewerb bezüglich Areal seien gescheitert, man könne nun ohne Verpflichtungen wieder bei null beginnen. Deshalb erteilen die Motionäre dem Stadtrat auch gleich einen entsprechenden Auftrag. Zum einen seien alle angrenzenden Eigentümer ins Boot zu holen, um einen Bebauungsplan im Interesse aller ausarbeiten zu können.

Zum anderen müsse der zu planende Gebäudekomplex Lagerflächen, eine Autoeinstellhalle im Untergeschoss, modulare Gewerbeflächen und einiges mehr aufweisen. Auf den darüberliegenden Geschossen seien Wohnungen vorzusehen. Für diese soll Folgendes gelten: «Lokale Handwerksbetriebe und Gewerbe müssen Vorrang bekommen.» Und: «Die günstigen Wohnungen sollen vorrangig an die Mitarbeitenden der Handwerks- und Gewerbebetriebe vermietet werden.»

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