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Obwalden

Das Elektrizitätswerk Obwalden soll sein Monopol verlieren

Mit der Öffnung des Strommarkts ist die bisherige Stellung des EWO als alleiniger Stromversorger bundesrechtswidrig. Der Kantonsrat berät eine Gesetzesänderung. Faktisch dürfte aber alles beim Alten bleiben.
Das EWO-Hauptgebäude in Kerns. (Bild: PD)

Franziska Herger

Das Elektrizitätswerk Obwalden (EWO) soll sein Monopol für die Stromversorgung im Kanton verlieren. Die schrittweise Öffnung des Strommarktes ist beschlossene Sache, seit Anfang 2008 das Bundesgesetz über die Stromversorgung (StromVG) in Kraft trat. Nun will die Regierung die Vollzugsaufgaben des Kantons gesetzlich regeln. Einen entsprechenden Nachtrag zum EWO-Gesetz berät der Kantonsrat in seiner Sitzung vom 5. und 6. Dezember.

Man habe zuerst die Eigentümerstrategie des EWO abgewartet, die im Juni vom Regierungsrat genehmigt wurde, erklärt Baudirektor Josef Hess auf Anfrage. «Das Zuwarten hatte auch seine Vorteile, so konnten wir sehen, wie es die anderen Kantone geregelt haben.»

Künftig soll der Regierungsrat das Netzgebiet der auf dem Kantonsgebiet tätigen Netzbetreiber festlegen. Doch das EWO möchte an seinen bisherigen Monopolen, sowohl für die Versorgung mit elektrischer Energie als auch für den Bau, die Beschaffung und den Betrieb von Verteilanlagen, festhalten. Dies teilte es der Regierung bereits 2016 mit, wie aus der Botschaft des Regierungsrats hervorgeht.

Der schmettert das Anliegen ab: Die Einräumung eines Rechtsmonopols für die Stromversorgung sei seit Inkrafttreten des StromVG bundesrechtswidrig. Auch das Monopol für die Verteilanlagen sei weder zulässig noch zeitgemäss. Zudem hätten weder die Gemeinden noch die Parteien in der Vernehmlassung Einwände gegen die Aufhebung des EWO-Monopols erhoben. Doch betont die Regierung, dass dem EWO als Eigentümerin des überwiegenden Teils der bestehenden Netzinfrastruktur im Kanton aufgrund des Vertrauensschutzes ohnehin sämtliche Netzgebiete zuzuweisen seien. «Faktisch kann das EWO damit seine Monopolstellung auch weiterhin behalten.»

Damit könne man leben, sagt Thomas Baumgartner, Vorsitzender der EWO-Geschäftsleitung, auf Anfrage. «Da wir das Monopol faktisch behalten, ändert sich für uns nichts. Zudem werden mit der Netzgebietszuteilung klare Rahmenbedingungen geschaffen.» Josef Hess stimmt zu: «Solange das EWO die Stromversorgung sicher, effizient und in preislich vernünftigem Rahmen betreibt, wird sie ihnen nicht ernsthaft streitig gemacht werden.» Die Verfügung zur Netzgebietszuteilung werde voraussichtlich 2019 ergehen.

Hohe Bussen für Pflichtverletzungen

Weiter beantragt das EWO, der an die Eigner (Kanton und Gemeinden) auszuschüttende Teil des Reingewinns solle nur dann geschuldet sein, wenn die Abgabe auch entrichtet werden könne, keine Verluste bestünden und die strategischen Ziele und der Kapitalbedarf des EWO sichergestellt seien. Auch hier ist die Regierung anderer Meinung: «Angesichts der aktuellen Finanzlage wäre ein solches Zugeständnis nicht vertretbar.» Thomas Baumgartner nimmt das gelassen: «Mit der Eigentümerstrategie besteht nun eine Berechnungsgrundlage, welche es erlaubt, je nach Höhe des Gewinns und der Eigenkapitalquote mehr oder weniger auszuschütten.» 2017 betrug die Abgabe des EWO 6 Millionen Franken.

Und schliesslich wehrte sich das EWO auch gegen die Aufnahme von Strafbestimmungen ins EWO-Gesetz für den Fall von Widerhandlungen gegen Melde- und Anschlusspflichten sowie die Nichterfülllung des Leistungsauftrags durch den Netzbetreiber. Die Vorlage sieht eine Busse von 100'000 Franken für die vorsätzliche und von 20'000 Franken für die fahrlässige Begehung vor. «Die Bussen erscheinen uns überdimensioniert, zumal sie auf Bundesebene gleich hoch sind», sagt Baumgartner. «Aber auch damit können wir leben, denn wir wollen ja ohnehin verhindern, dass so etwas je vorkommt.»

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