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Obwalden

Obwalden: Politischer Vorstoss bleibt seit 18 Jahren schubladisiert

Zwei Jahre nach der Wahl zum Kantonsrat verlangte Franz Enderli ein Amtsenthebungsverfahren für Regierungsräte. Inzwischen war er selbst schon Mitglied der Regierung. Der Vorstoss ist noch immer hängig.

Jedes Jahr von neuem steht im Rechenschaftsbericht der Obwaldner Regierung der Hinweis, dass noch ein Vorstoss von Franz Enderli unerledigt in den Schubladen liege. Diese Woche wurde daraus eine Randnotiz in der Kantonsratssitzung. Enderli hatte im August 2001 unter dem Eindruck der Affäre um den Bündner Regierungsrat Peter Aliesch die Prüfung eines Amtsenthebungsverfahrens für Regierungsräte verlangt. Auf Fragen, wen er damit meine, sagte Enderli damals: «Ich muss ehrlich sagen, ich meine keinen und meine alle.» Aliesch war etwa wegen Geschenken und dubiosen Freundschaften in die Kritik geraten.

Dem damaligen Justizdirektor Josef Nigg war das Anliegen zu eng gefasst. Der Vorstoss habe «lediglich die Amtsenthebung einzelner Mitglieder des Regierungsrats im Blick». Nicht mitgemeint sei die Abberufung einer ganzen Regierung oder anderer Behörden. Die Frage stelle sich auch «für Mitglieder des Kantonsrats, der Gerichte und der Gemeindebehörden», sagte Nigg im Januar 2002 bei der Behandlung des Vorstosses im Kantonsrat. Die Regierung wollte darum das Anliegen nicht als verbindlichen Auftrag entgegennehmen. «Das Thema soll erst im Rahmen einer Teil- oder Gesamtrevision der Kantonsverfassung an die Hand genommen werden», so Nigg. Einstimmig wurde die Motion zum Postulat.

Anliegen gewann mit Fall Maudet an Aktualität

Speziell ist, dass Franz Enderli inzwischen selber Mitglied der Obwaldner Regierung war (2009 bis 2018). Hätte er das Anliegen nicht als Regierungsrat vorantreiben können? «Man wollte daraus nicht ohne konkreten Anlass ein politisches Geschäft machen», erinnert er sich. Man habe das Anliegen nicht als dringlich erachtet, und zum Glück habe es ja dafür in Obwalden bisher auch keinen dringlichen Fall gegeben.

Am Vorstoss will er allerdings auf jeden Fall festhalten. Das sei auch heute noch die Meinung der Regierung. «Man hätte den Vorstoss ja jedes Jahr abschreiben können, aber das Anliegen erachtete man immer neu als berechtigt.» Und mit Blick auf den Fall von Regierungsrat Pierre Maudet im Kanton Genf meint Enderli:

«Das Anliegen hat nur an Aktualität gewonnen.»

So wie damals im Bündnerland, wäre man jetzt auch in Genf froh gewesen um ein solches Instrument.

Er habe damals auch an die Möglichkeit gedacht, dass ein Regierungsrat schwer erkranken und nicht mehr realisieren könnte, dass er zurücktreten sollte. «In einem solchen Fall könnte man ihn nicht absetzen.» Enderli findet, es wäre nun bald an der Zeit, die inzwischen 51-jährige Kantonsverfassung zu revidieren. Das wäre ja dann die Gelegenheit, sein Anliegen doch noch in die Tat umzusetzen.

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