Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Push-Service abonnieren
Bitte wählen Sie die Push-Services aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Bitte wählen Sie wegen einer technischen Umstellung die Push-Services erneut aus, für welche Sie Benachrichtigungen erhalten möchten.
Ich stimme mit der Bestellung in die Speicherung meiner personenbezogener Daten für den Versand der Push-Benachrichtigungen zu. Ich kann jederzeit die Push-Benachrichtigungen abbestellen. Mit der Abbestellung werden diese Daten gelöscht.
close
Push-Benachrichtigungen
Bleiben Sie mit unseren Nachrichten in Form von Browser-Push-Benachrichtigungen immer gut informiert.
Sie können die Zustimmung jederzeit widerrufen.
Möchten Sie die Push-Benachrichtigungen aktivieren?
Push-Benachrichtigungen
Um Benachrichtigungen zu empfangen, ändern Sie den Benachrichtungsstatus in Ihrem Browser
Wohnen
Schutz für Zuger Mieter: Nur 0,25 Prozent «allgemeine Kostensteigerung» erlaubt
Die Pauschale für allgemeine Kostensteigerungen hat sich halbiert. Was das bedeutet und wie sich Mieterinnen und Mieter bei Verstössen wehren können, verrät Simona Dognini, Leiterin der Zuger Schlichtungsbehörde für Miet- und Pachtrecht.
Die Mieten steigen – unter anderem wegen «allgemeiner Kostensteigerungen». Diese umfassen zum einen Betriebskosten, die nicht separat als Nebenkosten ausgeschieden sind, etwa Versicherungsprämien.
Weiterlesen?
Dieser Inhalt ist nur mit einem Digital-Abo sichtbar.