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Uri

Fasnacht soll ohne grosse Umzüge auskommen – aber das Eintrommeln kann stattfinden

Der Urner Sonderstab Covid-19 zeigt auf, wie die närrischen Tage in Uri heuer stattfinden werden. Grosse Umzüge wird es dieses Jahr nicht geben. Das gemeinsame Eintrommeln ist jedoch möglich.
In diesem Jahr soll das Eintrommeln – wie hier 2020 in Altdorf – stattfinden. Noch ist nicht geklärt, auf welcher Route die Fasnächtlerinnen und Fasnächtler unterwegs sein werden. (Bild: Urs Hanhart (Altdorf, 19. Februar 2020))

Markus Zwyssig

Gute Neuigkeiten für die Urner Fasnächtlerinnen und Fasnächtler: An der Fasnacht 2022 dürfen Katzenmusiken unterwegs sein und insbesondere auch das Eintrommeln kann stattfinden. Der Urner Sonderstab Covid-19 hat zusammen mit diversen Vertreterinnen und Vertretern von Fasnachtsgesellschaften die Entwicklung der Lage in den vergangenen Wochen beobachtet.

Die jüngsten Beschlüsse des Bundesrats stimmen zuversichtlich. «Der Bundesrat hat verschiedene Öffnungsvorgaben gemacht. Diese betreffen insbesondere den Kulturbetrieb», betont Adrian Zurfluh, Mediensprecher des Sonderstabs Covid-19, auf Anfrage. «Die Urner Fasnacht ist ein Kulturgut und die Aktivitäten dürfen sich demnach darauf abstützen.»

Katzenmusikgesellschaft macht sich mit Elan ans Planen

Fasnacht sei nicht per se organisiert und was möglich sei, solle auch stattfinden können. So ist das Aufspielen von Katzen- und Guggenmusiken an der Fasnacht im Freien erlaubt. Für Fasnachtsaktivitäten, die draussen stattfinden, gibt es keine Beschränkung der Teilnehmerzahl. Im Aussenbereich herrscht auch weder eine Zertifikats- noch eine Maskenpflicht.

Bei Françoise Burkart, Präsidentin der Katzenmusikgesellschaft Altdorf, läuft das Telefon nun heiss. Viele Fasnächtlerinnen und Fasnächtler wollen mehr wissen über die Bestimmungen, die nun in Uri an der Fasnacht 2022 gelten. Einige wollen auf sicher gehen und bereits ihr Instrument reservieren. Die Freude bei den Fasnächtlern ist gross. Wie genau insbesondere das Eintrommeln stattfinden wird, soll nun in den nächsten Tagen abgeklärt werden. «Vielleicht gibt es andere Routen oder wir versuchen die Menschenmassen besser zu verteilen.» Jedenfalls versichert sie: «Wir gehen nun voller Elan an die Detailplanung.»

Für grosse Fasnachtsumzüge gibt es keine Bewilligung

Klar ist aber auch, dass die Fasnacht 2022 unter Einhaltung der eidgenössischen und kantonalen Massnahmen stattfinden soll. Darauf legt der Urner Sonderstab Covid-19 grossen Wert. Fasnachtsumzüge mit mehr als 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmern können nicht stattfinden. Aufgrund der derzeit geltenden Rechtsgrundlagen kann eine Bewilligung für solche Grossveranstaltungen nicht erteilt werden, heisst es in einer Mitteilung des Sonderstabs Covid-19. Im Kanton Uri sind denn auch diverse Umzüge von den jeweiligen Organisatorinnen und Organisatoren bereits abgesagt worden, so unter anderem die Fasnachtsumzüge in Altdorf und Erstfeld.

In Innenräumen und für die Gastronomie gelten die derzeitigen Vorschriften des Bundesamts für Gesundheit (BAG), also 2G in Restaurants und 2G-plus dort, wo nicht sitzend konsumiert wird. Bei organisierten Auftritten von Musikformationen und Fasnachtsparty müssen die geltenden Vorschriften für Veranstaltungen eingehalten werden.

Appell an die Eigenverantwortung

Sollte sich die epidemiologische Lage wesentlich verschlechtern, behält sich der Sonderstab Covid-19, die Anpassung dieser Rahmenbedingungen vor. Adrian Zurfluh weist denn auch auf die Eigenverantwortung hin. «Wer sich nicht wohlfühlt, bleibt zu Hause. Das Tragen einer Schutzmaske schützt auch im Freien vor Ansteckungen, wenn Abstände über längere Zeit nicht eingehalten werden können.»

Hinweis: Fasnachtsorganisationen können sich bei Fragen an die Infoline des Sonderstabs unter 041 874 34 33 oder corona-info@ur.ch wenden.

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