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Uri

Polizei soll übers Ziel hinausgeschossen haben

Drei junge Urner mussten sich wegen Sprayereien vor dem Urner Landgericht verantworten. Die nun vorliegenden Urteile erteilen der Urner Kantonspolizei keine gute Noten. Deren Ermittlungen reissen ein Loch in die Staatskasse.

An drei aufeinanderfolgenden Dienstagen hat sich das Urner Landgericht – Vizepräsident Heinz Gisler als Einzelrichter – mit mehrfacher Sachbeschädigung in Form von Sprayereien auf Stützpfeilern, Containern, Lärmschutzwänden und Hausfassaden beschäftigt.

Ermittlungen der Polizei in der Kritik

Die Verteidiger der drei jungen Urner kritisierten in ihren Plädoyers vor Gericht vor allem die Ermittlungen der Polizei. Alleine für den 100-seitigen Ermittlungsbericht berechnete die Polizei für alle drei Fälle 1200 Arbeitsstunden, was insgesamt 120'000 Franken kostete. Dazu sei die Polizei aber weder verpflichtet noch berechtigt gewesen, weil es sich bei Sachbeschädigung um ein Antragsdelikt handle. Statt auf Anzeige hin tätig zu werden, habe die Polizei von sich aus ermittelt und zu den einzelnen Graffiti Anzeigen eingeholt, hielten die Verteidiger vor dem Landgericht fest.

Die nun vorliegenden Urteile von Landgerichtsvizepräsident Heinz Gisler geben den Verteidigern zu grossen Teilen Recht: Die Ermittlungshandlungen der Polizei seien «bei den meisten Fällen über das gesetzlich Notwendige und Erlaubte» hinausgegangen und die Polizei habe «in Missachtung der gesetzlichen Vorgaben gehandelt», heisst es in einem der Urteile.

Die meisten Verfahren werden eingestellt

Das führt dazu, dass das Landgericht in seinen Urteilen die Verfahren zu den meisten Graffiti, die den Urnern zur Last gelegt wurden, einstellt.

Beim ersten Urner, der sich vor Gericht verantworten musste, trifft dies auf 40 der 45 zur Anklage gebrachten Graffiti zu. Einzig in vier Fällen wird er vom Landgericht wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 37 Tagessätzen à 90 Franken sowie zu einer Busse von 832,50 Franken verurteilt.

Beim zweiten Urner werden die Verfahren zu 34 der ihm zur Last gelegten 39 Sprayereien eingestellt. In fünf Fällen wird er wegen Sachbeschädigung schuldig gesprochen und zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen à 120 Franken und einer Busse von 1200 Franken verurteilt.

Ermittlungskosten der Polizei zum grossen Teil zulasten des Staats

Die Einstellung der meisten Verfahren wirkt sich auch auf die Verfahrenskosten aus. So müssen die Sprayer gemäss Urteil nur den Teil der Ermittlungskosten der Polizei tragen, für den sie verurteilt wurden. Der Rest wird der Staatskasse auferlegt.

Der erste Urner muss 4/46 der Kosten der Sachverhaltsabklärungen der Polizei von insgesamt 79'905 Franken tragen, also 6426 Franken. Der Rest wird der Staatskasse auferlegt. Der zweite Urner muss 5/39 der Kosten von 66'511 Franken tragen, also 8527,15 Franken. Der Rest wird ebenfalls der Staatskasse auferlegt. Damit kosten die Ermittlungen der Polizei den Staat in diesen zwei Fällen insgesamt 131'463 Franken.

Auch im dritten Fall - hier hatte der Beschuldigte den Strafantrag bereits akzeptiert - hatte das Gericht über die Kosten zu befinden. Er muss gemäss Urteil statt der von der Staatsanwaltschaft beantragten amtlichen Kosten von knapp 20'000 Franken noch deren 14'486 Franken bezahlen.

Die Urteile liegen schriftlich im Dispositiv vor und sind noch nicht rechtskräftig.

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