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Zuger Kantonsrat

Welche Auswirkungen haben die EU-Verhandlungen auf den Kanton Zug?

Nicht überall stösst das bundesrätliche Verhandlungsmandat mit der EU auf Wohlgefallen. Ein Zuger Kantonsrat will wissen, wo mögliche Fallstricke sind.

Die Schweiz verhandelt wieder mit der Europäischen Union (EU). Der Bundesrat hat am 8. März 2024 das entsprechende Verhandlungsmandat beschlossen . SVP-Kantonsrat Philip C. Brunner (Zug) stellt deshalb in einer Interpellation «betreffend Einfluss einer institutionellen Anbindung an die Europäische Union für den Freistaat Zug» Fragen, «die in die Zuständigkeit der Kantone fallen und welche ich den Regierungsrat höflich bitte, möglichst umfassend zu beantworten».

Die Schweiz verhandelt mit der Europäischen Union über eine institutionelle Anbindung.
Bild: Symbolbild: Michael Buholzer/Keystone

Brunner will wissen, ob der Regierungsrat bereits abschätzen könne, «welche finanzpolitischen Implikationen die neuen, regelmässigen Beiträge der Schweiz an die EU für den Kanton hätten». Der Bundesrat habe sich ja bereit erklärt, einen fairen jährlichen Beitrag an die EU zu leisten – offenbar «Geld, welches in der Bundeskasse fehlt», schreibt Brunner.

Aufzeigen soll der Regierungsrat, wie sich der Kanton Zug beim Bundesrat eingebracht habe, um die kantonalen Hoheiten zu wahren. Dies, vor allem bei den EU-Beihilferegeln. Er will wissen, welche Dienstleistungen nach Ansicht der Regierung zur Grundversorgung gehören, die für die Bevölkerung erbracht werden müssen. Brunner zählt unter anderem die Energieversorgung oder die Zuger Kantonalbank auf.

Der Kantonsrat will deshalb wissen, wo die «Kantonsregierung mögliche Einschränkungen der Erbringer der Grundversorgung durch die institutionelle Anbindung an die EU» sehe. Wie sich der Kanton Zug beim Bund einbringt, hat Frau Landammann Silvia Thalmann jüngst in unserer Zeitung erklärt .

Streitbeilegung bereitet SVP Sorge

Der Verhandlungspunkt der Streitbeilegung stösst bei Brunner auf Bedenken. Für ihn ist klar, dass ein Schiedsgericht nur frei über Ausnahmen entscheiden könne, während alle anderen Fälle an die Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofs gebunden seien. «Wie beurteilt die Kantonsregierung die diesbezüglichen Risiken für den Freistaat Zug?», fragt der Zuger SVP-Kantonsrat.

In Sachen Landverkehrsabkommen wird er konkret. Er fragt, ob die Regierung dem Bundesrat klargemacht habe, dass es diesbezüglich unverhandelbare Punkte gebe: das Verbot von Gigalinern, das Kabotageverbot , das Nacht- und Sonntagsfahrverbot des Schwerverkehrs, das Verbot eines Kapazitätsausbaus im alpenquerenden Strassengüterverkehr, die Höchstsätze der LSVA sowie keine Öffnung des internationalen Schienenpersonenverkehrs gegenüber der EU.

Unpopuläre Strommarktöffnung

«Die Schweiz müsste voraussichtlich ihren Strommarkt im Sinne der EU-Praxis öffnen und stärker liberalisieren», heisst es in der Interpellation. Eine unpopuläre Massnahme seit den starken Preisanstiegen im Zuge des Ukraine-Kriegs. Brunner will deshalb wissen, «inwiefern ein Stromabkommen mit Änderungen beim Strommarktdesign nach EU-Vorbild die Bevölkerung und Wirtschaft in Zug vor starken Preissprüngen schützen» werde.

Weiter soll die Kantonsregierung Auskunft darüber geben, welche Auswirkungen allfällige Anpassungen auf die kantonalen Versorger hätten. Und abschliessend, «wie ein zukünftiges Stromabkommen die Vergabe von Konzessionen beeinflussen würde?» Die Interpellation «betreffend Einfluss einer institutionellen Anbindung an die Europäische Union für den Freistaat Zug» ist für die Kantonsratssitzung vom 2. Mai zur Überweisung an den Regierungsrat traktandiert.

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