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Zug

Elektroauto – aber wo laden?

Der GLP-Kantonsrat Claus Soltermann über Tücken bei der Ablösung von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotoren.

Stellen Sie sich vor, Sie haben ein neues Elektroauto gekauft und können es zu Hause nicht laden. Was tun? Beim Arbeitgeber aufladen oder zur nächsten öffentlichen Ladestation einen Kilometer weit fahren. Aber auch hier Pech gehabt, die Station ist bereits besetzt und dummerweise auch keine Schnellladestation (Supercharger). So kann es zwei bis drei Stunden dauern, bis diese wieder frei ist, und dann ist es schon 22 Uhr.

Ich habe das Glück, dass unsere Hauseigentümergemeinschaft eine Grundinfrastruktur mit Lastmanagement in unserer Tiefgarage eingebaut hat und ich meine Ladestation (auf eigene Kosten) daran anschliessen kann. Leider ist dies in vielen Fällen nicht so, denn die Schweiz ist ein Land der Mieter und Stockwerkeigentümer. Die meisten Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz verfügen nicht über unabhängiges Wohneigentum. Sie können somit Heimladestationen nicht in der eigenen Garage installieren, sondern sind auf den Goodwill von Immobilienbesitzern, Verwaltungen und Miteigentümern angewiesen.

Um diese Situation zu verbessern, wurde im März 2021 die Motion «Recht auf Laden» im Nationalrat eingereicht. Die Motion will indes nicht nur den Elektroautobesitzern ein neues Recht verschaffen, sondern auch den Eigentümern. So sollen diese entscheiden können, ob eine Ladelösung im Sinne eines Gesamtsystems vorfinanziert und angeboten wird oder ob der Mieter sich selber für eine Ladelösung entscheidet. Der Mehrwert ist dabei für beide Seiten gross.

Die kleinräumige Schweiz ist prädestiniert für Elektromobilität. Spätestens, wenn die Anschaffungspreise fallen und die Reichweite keine «Angst» mehr auslöst, sind Elektroautos auch für den Durchschnittslenker eine gute Alternative. Bereits im Jahr 2021 wurden erstmals 30000 rein elektrisch betriebene Fahrzeuge neu zugelassen, das sind über 60 Prozent mehr als im Vorjahr. Mit dem Beschluss des EU-Parlaments, ab 2035 keine neuen Benzin- und Dieselautos mehr zuzulassen, bekommen elektrisch betriebene Autos noch mehr Schub und werden schnell zunehmen. In die gleiche Richtung gehen die Anstrengungen der Automobilhersteller, diese möchten möglichst schnell nur noch Autos mit Elektromotoren herstellen.

In diesem Kontext verwundert die Argumentation des Chamer Gemeinderats, weshalb er gegen die Förderung von Lastmanagementsystemen ist, wie dies bereits in Hünenberg oder Zug der Fall ist: Weitaus umweltfreundlicher als elektrisch betriebene Personenwagen seien der öffentliche Verkehr, das Velofahren und das Zufussgehen. Grundsätzlich ist dagegen auch nichts einzuwenden, nur die Realität zeigt ein anderes Bild, zumal Cham mit einem Anteil von 5,2 Prozent an Elektroautos die zweitgrösste Dichte im Kanton aufweist. Auch das Argument, E-Autos werden mit einer Vergünstigung von 50 Prozent der Motorfahrzeugsteuer subventioniert, zählt nicht mehr, sollen doch Elektrofahrzeuge neu nach Gewicht besteuert werden.

Lassen Sie mich zum Schluss etwas visionär die nähere Zukunft blicken. Gestern war Spatenstich für die Umfahrung Cham-Hünenberg und in etwa fünf Jahren ist diese fertiggestellt. Die Gemeinde Cham könnte bei den flankierenden Massnahmen eine Vorreiterrolle einnehmen und bei der Durchfahrt durch Cham nur noch mit E-Autos mit wenigen Ausnahmen (zum Beispiel Anwohner, Gewerbe) zulassen. In Deutschland oder Italien haben diverse Städte in den Innenstädten Umweltzonen für emissionsarme Autos (München, Stuttgart, Mailand, Bologna usw.). Da sollte es auch Cham noch schaffen, zur Elektromobilitätsstadt zu werden.

In der Kolumne «Zuger Ansichten» äussern sich Kantonsrätinnen und Kantonsräte zu einem frei gewählten Thema. Ihre Meinung muss nicht mit jener der Redaktion übereinstimmen.

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