notifications
Zug

Wer am Bahnhof Gleise überquert, spielt mit seinem Leben

Wer im Bahnverkehr einfache Regeln einhält, ist immer gut unterwegs. Einige pfeifen aber auf diese – wie 2019 vier Männer in Zug.
Auch ein einfahrender Zug hat einen sehr langen Bremsweg. (Bild: Matthias Jurt (Zug, 26. Februar 2020))

Marco Morosoli

Vier jüngere Nachtschwärmer überqueren im Spätsommer 2019 mitten in der Nacht mehrere Gleise im Bahnhof Zug – die Zuger Polizei erwischt sie. Jeder der vier bekommt einen Strafbefehl. Der Staatsanwalt verfügt, dass jeder der Gleisrenner eine Busse von 100 Franken bezahlen muss. Hinzu kommen die Kosten für den Strafbefehl von 100 Franken. Der Schuldspruch basiert auf dem Artikel 86 des Schweizerischen Eisenbahngesetzes. In diesem heisst es: «Mit Busse wird bestraft, wer vorsätzlich das Bahnbetriebsgebiet ohne Erlaubnis betritt, befährt oder es auf eine andere Weise beeinträchtigt.»

Das ist die rein rechtliche Würdigung der leichtsinnigen Tat. Die Gleisspringer spielten in der besagten Nacht mit nichts weniger als ihrem Leben. Gemäss Polizeiangaben überquerte das Quartett um etwa 2.50 Uhr in einer Nacht auf den Sonntag die Schienen. Um kurz vor 3 Uhr kreuzen sich im Bahnhof Zug jeweils die Nachtexpress-Züge von Zürich nach Luzern respektive von Luzern nach Zürich. Diese Züge könnten auch einmal vor der angegebenen Zeit am Bahnhof Zug eintreffen. Interessant in diesem Zusammenhang ist ein anderer Strafbefehl, der auf einem Vorkommnis im Bahnhof Rotkreuz basiert. Ein junger Erwachsener rauchte in einem Wartehäuschen. Die Polizei erwischte ihn. Das Verdikt: Die Verfahrenskosten und die Busse betrugen insgesamt ebenfalls 200 Franken. Der Raucher spielte zwar auch mit seinem Leben – aber die Gefahr ist, im Gegensatz zu den Gleisspringern, nicht unmittelbar.

Apell an die Vernunft der Passanten

Derzeit läuft eine Kampagne des Bundesamts für Verkehr und zahlreicher Transportunternehmen in der Schweiz. Das Präventionsprojekt www.happy-end.ch richtet einen generellen Appell an alle, die sich im öffentlichen Raum bewegen.

Ein Null-Risiko gäbe es nicht. 2017 verzeichnete der Bund 167 schwere Unfälle im öffentlichen Verkehr, die Tote, Schwerverletzte oder hohe Sachschäden forderten. Dabei sind 30 Menschen gestorben, 16 davon aus Leichtsinn und Gedankenlosigkeit. Auf der erwähnten Homepage finden sich noch andere eindrückliche Zahlen. So benötigt ein Personenzug, der mit 140 Stundenkilometer unterwegs ist, rund 750 Meter, bis er endgültig steht.

Unaufmerksamkeit kann schwere Folge haben

Ebenfalls in latenter Gefahr befinden sich Nutzer des öffentlichen Verkehrs, wenn sie in einem Bahnhof zu nah am Gleisfeld stehen. In Zug mögen die meisten Züge laut Fahrplan anhalten, doch es gibt immer wieder Ausnahmen. Gefährdet sind auch solche Pendler, welche gedankenverloren zu laut Musik hören oder aber an ihrem Smartphone herumdrücken. Die Nutzer von Bahn, Tram oder Bus sind auch angehalten, einen gebührenden Abstand zur Fahrbahn des Transportmittels zu halten. So fällt niemand aus Leichtsinn, wegen Gleichgewichtsproblemen oder im Gedränge auf die Schienen oder wird vom Sog eines durchfahrenden Zuges erfasst.

Ebenfalls eine Warnung ergeht an Menschen, die auf einen Güterwagen oder dergleichen steigen wollen. In der Schweiz sind alle Linien elektrifiziert. Es besteht die Gefahr, dass die Fahrleitung berührt wird. Es kann aber auch schon etwas passieren, wenn man in die Nähe einer Fahrleitung kommt. In der Schweiz beträgt die Spannung des Fahrdrahtes 15000 Volt. Das ist die um 65-mal stärkere Spannung, als aus der Steckdose im Haushalt kommt.

Auch für Autofahrer gelten beim Queren von Bahnübergängen bestimmte Regeln. Senkt sich die Barriere langsam, dann darf man auf keinen Fall versuchen, sich noch durchzuschlängeln. Ausserdem darf man sich nie zwischen geschlossenen Barrieren aufhalten. Rot oder orange blickende Lichter vor einem Bahnübergang bedeuten unmittelbar halten. Wer den gesunden Menschenverstand walten lässt und die wichtigsten Regeln befolgt, ist gut und sicher mit dem öffentlichen Verkehr unterwegs. Wer sich aber wie die eingangs erwähnten Gleis-Huscher verhält, muss auf das Glück hoffen.

Kommentare (0)