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Zug: Bei Fuss, Bello!

Im Kanton gibt es kein Hundegesetz. Deshalb haben vier Zuger Gemeinden ein gemeinsames Musterreglement ausgearbeitet, das bisher jedoch nur zwei Gemeinden übernommen haben. Ist es zu restriktiv?
Die Hundefreilaufwiese im Gebiet Choller musste zur Wiederinstandsetzung vorübergehend geschlossen werden. (Bild: Stefan Kaiser (Zug, 4. Juni 2018))

Cornelia Bisch

In seinem Leserbrief über «den Wust an Verordnungen und Gesetzen» im Kanton Zug (Ausgabe vom 25. Juli 2018), führte Werner Schäffer aus Cham das Beispiel des seit Anfang Jahr geltenden Hundereglements an, welches die Benimmregeln von Hunden und Haltern im öffentlichen Raum festhält. Der Schreiber empfindet diese als sehr restriktiv gegenüber den Vierbeinern. «Von Mitte März bis Mitte Oktober gilt für alle Hunde de facto Leinenzwang», echauffiert er sich. «Es gibt in der Gemeinde Cham keinen Ort mehr, wo man in der fraglichen Zeit seinen Hund ... frei laufen lassen kann.»

Stimmt das? Wird des Menschen bester Freund in Zug gar diskriminiert?

Kaum Freilauf erlaubt

Das unter den Gemeinden des Kantons Zug ausgearbeitete Musterreglement (siehe Box) schreibt vor, dass Hunde vom 16. März bis zum 31. Oktober nicht in landwirtschaftlichen Kulturen laufen gelassen werden dürfen. Einen uneingeschränkten Leinenzwang ordnet das Reglement für alle gemeindlichen Gebäude und öffentlichen Anlagen, in Naturschutzgebieten sowie im Wald und am Waldrand an. Alternativ zur Leine dürfen Hunde auch «unter direkter Aufsicht auf kurzer Distanz» geführt werden, was den Vierbeinern zwar die Leine erspart, nicht aber das Herumspringen erlaubt.

Viel Spielraum bleibt da tatsächlich nicht mehr. Allerdings haben bisher erst die Gemeinden Oberägeri und Cham das Reglement eingeführt. In den übrigen Orten ist es noch pendent (siehe Box) oder wird gar nicht erst in Erwägung gezogen.

In Nachbars Garten ist mehr erlaubt

Hundehaltern steht es also frei, in die Nachbargemeinden Zugs oder des südlichen Aargaus auszuweichen, wollen sie die Vierbeiner unangeleint ihrer Geschäfte walten lassen. Dies allerdings ist genau, was man mit dem vereinheitlichten Regelwerk verhindern wollte. Die Hundehalter sollten sich nicht beim Betreten jeder Strasse oder Wiese fragen müssen, was denn nun wieder für Regeln zu beachten sind. Auch dem Hundetourismus wollte man Vorschub leisten.

«Es ist ein einfaches, schlankes und gut umsetzbares Reglement», betont Dusko Savkovic, Projektleiter Sicherheit und Umwelt der Gemeinde Oberägeri, der Initiantin des Musterreglements. «Wenn alle Gemeinden das Reglement übernehmen, haben wir im Kanton Zug überall die gleiche Regelung und es wird einfacher für Hundehalter.» Nicht nur für die einheimische Bevölkerung, sondern auch für Auswärtige und die Zuger Polizei wäre eine einheitliche Lösung wünschenswert, ist Savkovic überzeugt. «Trotzdem haben die Gemeinden die Möglichkeit, weitergehende Bestimmungen mit lokalem Bezug zu erlassen, zum Beispiel was die Höhe der Hundesteuer anbelangt sowie die Schaffung von Freilauf- oder Hundeverbotszonen.»

Freilaufwiese wurde förmlich überrannt

Eine Alternative für die bewegungsfreudigen Tiere bietet freilich die Hundefreilaufwiese im Gebiet Choller, von zwei kleineren Hunde-WCs abgesehen die einzige ihrer Art im gesamten Kanton, die letzten April für die Vierbeiner eingerichtet wurde. Allerdings war der Andrang dermassen gross, dass die Wiese inzwischen zwecks Wiederinstandstellung geschlossen werden musste.

«Zum Teil blieben die Hundehalter so lange auf dem Feld, sodass die Tiere zu graben anfingen», erzählt Martina Brennecke von der Abteilung Natur und Landschaft des Kantons Zug. «Es sah schlimm aus, die Wurzeln der Obstbäume waren teilweise freigelegt.» Der mit dem Unterhalt der Wiese betraute Bauer habe versucht, die Schäden zu beheben, jedoch habe die anhaltende Trockenheit verhindert, dass der neu gesäte Rasen gesprossen sei. «Wir hatten geplant, die Wiese nach den Sommerferien wiederzueröffnen», so Brennecke. «Nun braucht es wahrscheinlich etwas mehr Zeit.» Die starke Beanspruchung zeigt indes das Bedürfnis der Hundehalter und ihrer Lieblinge nach solchen Freiräumen eindrücklich auf. Ausserhalb des Schutzgebietes Choller besteht überdies eine Hunde- und Pferdebadestelle am See, die von den Tierbesitzern häufig frequentiert und sehr geschätzt wird. «Es besteht ein Riesenkampf um freie Flächen, das ist die Schwierigkeit», betont Brennecke.

Dies bestätigt auch Kantonstierarzt Rainer Nussbaumer. Grundsätzlich gilt für ihn: «Je mehr Freilaufflächen, je besser für Hundehalter und Hunde.» Er empfiehlt deshalb, vermehrt die Angebote der Hundevereine oder privater Hundeschulen zu nutzen. «Aktive Förderungsangebote wie Lauftraining, Fährten suchen, Begleitdienst und so weiter, das sind sinnvolle Beschäftigungen für Hunde», stellt er fest.

Mangels kantonaler Gesetzgebung fallen Beschwerden seitens der Bevölkerung nicht in seinen Zuständigkeitsbereich. «Ich muss die Leute an die Sicherheitsabteilungen der Gemeinden verweisen.» Dies sei eine eher unbefriedigende Situation sowohl für die Bevölkerung als auch die Hundehalter, findet Nussbaumer. Hauptauftrag des Kantonstierarztes ist die Abklärung von Bissvorfällen, die durch Humanmediziner und Veterinäre gemeldet werden.

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