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Zug: Meldungen an die Kesb sind in der Kritik

Die SVP verlangt in einer Motion, dass nicht mehr jedermann hilfsbedürftige Personen bei der Kesb melden kann. Die Partei will damit unrechtmässige Denunziationen und Anschwärzungen verhindern.
Das Gebäude der Kesb der Kindes und der Erwachsenenschutzbehöde in Zug. (Bild: Werner Schelbert, 27. Juli 2016)

Charly Keiser

Jede Person ist berechtigt, der Kindes­- und Erwachsenenschutzbehörde eine hilfsbedürftige ­Person zu melden. So steht es im ­Gesetz betreffend die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches für den Kanton Zug (EG ZGB). Dies will die SVP ändern und hat eine entsprechende Motion eingereicht.

Ob eine Person hilfsbedürftig sei, entscheide diejenige Person, die bei der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (Kesb) eine Meldung erstatte, schreibt die SVP in ihrem Vorstoss: «Diese Bestimmung führt dazu, dass Personen böswillig bei der Kesb als hilfsbedürftig gemeldet werden können, etwa, um an ihnen oder ihnen nahestehenden Personen Vergeltung zu üben, oder auch nur, um damit zu drohen. ‹Pass nur auf, sonst mache ich eine Gefährdungsmeldung an die Kesb›, oder ähnlich kann es dann heissen.» Gerade für ältere Menschen oder Menschen, die aus dem Raster der «Normalität» fallen würden, sei dies furcht­erregend und einschüchternd.

Pflicht zur Abklärung

Die Kesb sei von Gesetzes wegen verpflichtet, solchen Meldungen nachzugehen, und biete die ­gemeldeten Personen üblicherweise zu einem Erstgespräch auf, um zu prüfen, ob weitergehende Abklärungen oder Massnahmen nötig seien, führt die SVP weiter aus. «Dieses Prozedere und eine Vorladung durch die Kesb sind für zu Unrecht gemeldete Personen eine Zumutung und verursachen grossen Stress, Angst und auch Kosten, etwa wenn sich die Person mit rechtlichem Beistand wehren will.» Demgegenüber bleibe derjenige, der eine böswillige oder leichtfertige Meldung erstattet habe, schadlos. Denn er sei ja gemäss der heutigen Regelung zur Meldung berechtigt.

Wo Personen tatsächlich Hilfe brauchten, würden ihre Angehörigen und die Kesb ohnehin erfahren, ohne dass es eine ausdrückliche gesetzliche Ermächtigung für jedermann gebe. Die Aufhebung werde dazu beitragen, gedankenlose oder gar böswillige Gefährdungsmeldungen zu verhindern, führt die SVP aus und bilanziert: «Denunziationsregimes haben im Kanton Zug nichts verloren.»

Auch Kurt Balmer (CVP/Risch) sieht in Sachen Kesb Handlungsbedarf. So hat er zusammen mit Laura Dittli (CVP/Oberägeri) eine Motion eingereicht und stellte an der vorletzten Kantonsratssitzung Fragen zu den Gefährdungsmeldungen und insbesondere, ob Missbräuche existieren würden. «Ich glaube einfach nicht, dass es keine Missbräuche gibt, wie Regierungsrätin Weichelt an der Sitzung geantwortet hat», sagt Balmer. Trotzdem sei man in Sachen Kesb auf dem richtigen Weg. Dies, weil dank der SVP-Motion und der Vorlage, die das Büro des Kantonsrats im Moment ausarbeite, wohl bald eine bessere Kontrolle möglich sei. Es geht darum, dass künftig nebst der Staats­wirtschaftskommission (Stawiko) auch die Justizprüfungskommission (JPK) die Kesb visitieren kann. «Und das ist dringend nötig», wie Balmer betont.

Vom Ansinnen der SVP hält Balmer nicht viel. «Das ist heikel», sagt er. So könne heute auch jedermann jemanden anzeigen oder betreiben. «Das Problem bei der Kesb ist vielmehr, dass sie ein Buch mit sieben Siegeln ist.»

«Eine Änderung drängt sich nicht auf»

Karg fällt die Antwort der Regierung zum Anliegen der SVP-­Motion aus: «Der Regierungsrat hat sich inhaltlich noch nicht mit dem Motionsbegehren auseinandergesetzt, so dass ich auch noch nicht Stellung nehmen kann», schreibt Manuela Weichelt.

Mehr ist in Sachen Visitation zu erfahren: Der Regierungsrat habe zur Motion von Kurt Balmer und Laura Dittli zu Handen des Büros vom Kantonsrat Stellung genommen, schreibt Frau Landammann Weichelt weiter. Stawiko und Regierungsrat hätten bereits darauf hingewiesen, dass sich der Kantonsrat bei der 2014 erfolgten Totalrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats in voller Kenntnis aller Fakten für die Oberaufsicht über die Kesb durch die Stawiko entschieden habe, und sowohl die Stawiko als auch der Regierungsrat würden das Motionsbegehren ablehnen. «Eine Änderung bei der Oberaufsicht drängt sich nicht auf.» Das Büro des Kantonsrats erarbeite im Auftrag des Kantonsrats eine ­Änderung der Geschäftsordnung, schreibt Weichelt weiter und ergänzt: «Der Regierungsrat wird sich mit der Thematik erneut befassen, sobald er vom Bericht und Antrag des Büros des Kantonsrats bezüglich der genannten Teil­revision Kenntnis hat.»

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